Im Herbst 2021 startete die EU-Kommission einen Gesetzgebungsprozess zu neuen Gentechnik-Verfahren. Damit will die Kommission geltendes EU-Recht aufweichen. Bisher gab es nur vage Aussagen dazu. Nun wurden detailliertere Pläne bekannt, die, wenn sie umgesetzt werden, zu einer kompletten Deregulierung bestimmter neuer Gentechnik-Verfahren führen. Diese brisanten Pläne wurden von GM-Watch, einer englischen Nichtregierungsorganisationen veröffentlicht. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. hat diese nun aus bäuerlicher Perspektive analysiert und bewertet.
Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL kommentiert:
„Die Pläne der EU-Kommission zur Deregulierung sind absolut unakzeptabel! In den bisher internen Papieren werden Szenarien zur Abschaffung der Risikobewertung, der Rückverfolgbarkeit, der Transparenz sowie der Kennzeichnungs- und Nachweispflicht dargestellt. Setzt sich die Kommission mit diesen Plänen durch, wäre das Gentechnik durch die Hintertür. Denn neue Gentechnik-Pflanzen wären nicht mehr erkennbar und sie kämen ungeprüft und unreguliert auf europäische Äcker und Teller. Bäuer:innen, Züchter:innen, Verarbeiter:innen und Handel hätten keine Chance mehr gentechnikfrei zu erzeugen – weder konventionell noch ökologisch. Sie würden gegen ihren Willen, unbeabsichtigt und unwissentlich neue Gentechnik-Produkte einsetzen – und könnten sich auch nicht mehr dagegen wehren, weil sie keine Möglichkeit mehr hätten, ihre Produkte vor Gentechnik-Kontaminationen zu schützen. Auch die Verbraucher:innen hätten keine Wahlfreiheit mehr. Unser Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel wäre passé. Dagegen setzen wir uns entschieden zu Wehr.“
Volling führt weiter aus:
„Parallel zur Deregulierung soll eine Nachhaltigkeitsbewertung eingeführt werden. In der Folge würden neben der Risikobewertung zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Bewertung von Gentechnik-Pflanzen einbezogen. Diese Verquickung ist kontraproduktiv. Sie relativiert und torpediert das Vorsorgeprinzip. Gesetzlich abgesicherte Nachhaltigkeitskriterien für Lebensmittelprodukte können hilfreich sein, müssen aber in einem eigenständigen Regel- und Prüfsystem unabhängig durchgeführt werden, wissenschaftlichen Kriterien unterliegen und das gesamte Lebensmittelsystem betrachten. Bisher sind angeblich nachhaltige neue Gentechnik-Pflanzen reine Industrie-Versprechen. Keinesfalls darf eine Nachhaltigkeitsbewertung die Gentechnikregulierung aushebeln.“
Volling fordert:
„Die AbL fordert die EU-Kommission auf, ihre Deregulierungspläne umgehend zu stoppen und stattdessen bestehendes Gentechnikrecht umzusetzen. Sollte sie bei ihren Plänen bleiben, sind die Szenarien umgehend zu veröffentlichen und ein transparenter Diskurs zu führen. Bislang wurden nur wenige Organisationen in die Pläne eingeweiht. Deswegen müssen die im Gesetzgebungsprozess vorgeschriebenen Konsultationen wiederholt werden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke fordern wir auf, bei der EU-Kommission Transparenz einzufordern und gegen die aktuellen Pläne vorzugehen, indem sie sich klar für eine Regulierung aller neuen und alten Gentechnik-Verfahren einsetzen. Nur so können wir die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und die Wahlfreiheit sicherstellen.“
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