AbL-Bewertung des 2. Patente-Vorschlags der polnischen Ratspräsidentschaft vom 6.02.2025 zum Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken

Auch der zweite Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft zum Voerordnungsentwurf der EU-Kommission zu neuen Gentechniken (der sich erneut nur mit der strittigen Patentfrage beschäftigt) ist nicht geeignet, weder um die bestehenden Patentprobleme zu lösen noch die gravierenden Knackpunkte der geplanten Verordnung zur Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen anzugehen. Polen folgt jetzt noch stärker den Wünschen der Patentinhaber und Konzerne, statt die mittelständische vielfältige Pflanzenzüchtung in Europa zu schützen. Das lehnen wir ab, denn Patente behindern Innovationen, da sie Züchter:innen den breiten und freien Zugang zu genetischem Material verstellen. Patentinformationen in Datenbanken sowie Lizenzerklärungen und Lizenzplattformen führen nicht zu einem freien und ungehinderten Zugang zu genetischem Material, so wie es das Züchterprivileg des Sortenschutzes vorsieht. Die vorgesehenen Instrumente lösen die Patentprobleme also nicht.

Auch der zweite Vorschlag zeigt keine Lösungen auf, die gentechnikfreie (bio- und konventionelle) Landwirtschaft wirksam vor Kontaminationen durch NGT zu schützen und das EU-Vorsorgeprinzip zu sichern. EU-Kommission, Europaparlament und EU-Rat sind gefordert, den Verordnungsvorschlag klar abzulehnen.  

Zur AbL-Bewertung des 2. polnischen Vorschlags zu NGT vom 6.02.2025_hier.