Ausgestaltung zusätzlicher Öko-Regelungen für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung und zur Förderung der Biodiversität

Im Juli 2024 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Bäuerinnen und Bauern ab dem Jahr 2026 zusätzliche Öko-Regelungen beantragen können. Eine für die Weidehaltung von Milchkühen und eine für die Verteilung der Biodiversitätsflächen im Betriebe. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. begrüßt diesen Beschluss als längst überfällige Weiterentwicklung des nationalen GAP-Strategieplans und legt mit der folgenden Stellungnahme konkrete Ausgestaltungsvorschläge für die neuen Öko-Regelungen vor.