Die AbL hält es für erforderlich, dass eine Tierhaltungskennzeichnung für Rinderhaltung eingeführt wird. Verbraucher:innen und Milchviehhalter:innen warten immer noch auf die Einführung der staatlichen Kennzeichnungspflicht der Haltungsform für Milch und Milchprodukte. Sie ist Voraussetzung, um allen Marktteilnehmern eine objektive Orientierung am Markt zu bieten. Für die Milchviehhalter ist es wichtig zu wissen, in welche Richtung der Umbau ihrer Tierhaltung gehen soll. Auch ist ein langfristiges Finanzierungskonzept notwendig und die Ankündigungen seitens des BMEL und des Bauernverbandes, dafür die Mehrwertsteuer auf tierische Erzeugnisse um 2-3 % anzuheben, unterstützt und fordert die AbL als Einstieg. Auch bedarf es marktpolitischer Rahmenbedingungen, damit tierhaltende Betriebe kostendeckende Preise am Markt erzielen können.
Als kritisch sieht es die AbL, das mittlerweile u.a. der Einzelhandel mit einer eigenen Haltungsform-Kennzeichnung vorgeprescht ist – weil die Politik noch nicht gehandelt hat –, wodurch besonders die Weidehaltung von Milchkühen benachteiligt wird. Weidehaltungsbetriebe (Milchvieh) sollen in der Haltungsform verpflichtet werden, zusätzlich einen Laufhof bereit zu stellen, um die Stufe 4 zu erreichen. Das können viele weidehaltende Betriebe nicht leisten und dann verschwinden sie bei der Kennzeichnung in der Gruppe der Betriebe mit ganzjähriger Stallhaltung. Bei der Rindermast hingegen reicht dem LEH in Stufe 4 Weide aus. Das ist eine willkürliche und nicht nachvollziehbare Einordnung. Die AbL begrüßt deshalb ausdrücklich, dass mit diesem Eckpunktepapier bereits ein wichtiges und notwendiges politisches Signal gesendet wird, dass auch in der Milchkuhhalten Weidegang in Stufe 4 ausreicht und kein zusätzlicher Laufhof notwendig ist, denn über die Altkuhschlachtung würden diese Kriterien auch für Milchkühe gelten.