Mit rund eineinhalbmonatiger Verspätung hat die Bundesregierung heute ihren GAP-Strategieplan für die Förderperiode ab 2023 bei der EU eingereicht. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. spricht sich dafür aus, den jetzt beginnenden Genehmigungsprozess dafür zu nutzen, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen, auch nach Betriebsgröße, zu staffeln. Dies könnte den überproportionalen Verlust von Direktzahlungen bei bäuerlich geprägten Betrieben ausgleichen und wäre aus Sicht der AbL auf dem Verordnungswege, und damit in einem vergleichsweise schlanken Prozess, umsetzbar.
Weiterhin fordert die AbL Minister Özdemir auf, die Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft umzusetzen, welche sich dafür ausgesprochen hat, das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anzuheben. Die zusätzlichen Mittel müssen für den Klima-, Arten-, Tier- und Grundwasserschutz genutzt werden, indem die hierfür besonders bedeutsamen Grünlandbetriebe mit Weidehaltung von Milchkühen deutlich stärker gefördert werden als bisher.
Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt in Niedersachen, führt aus:
„Sowohl unsere Analysen als auch die Berechnungen anderer Institutionen zur Reform der GAP zeigen, dass viele bäuerliche Betreibe überdurchschnittlich viel Prämie verlieren werden. Konkret: Ein Milchviehbetrieb mit Weidehaltung auf 100 Hektar Grünland verliert voraussichtlich rund 30 Prozent seiner Direktzahlungen. Viele flächenstarke Betriebe verlieren hingegen kaum, obwohl diese nachweislich über deutlich höhere Einkommen verfügen. Bei solchen Erkenntnissen darf Herr Özdemir nicht bis zur Halbzeitbewertung der GAP warten, um aktiv zu werden. Er muss den Strategieplan jetzt anpacken. Insbesondere wenn er es mit der Weidehaltung, den Zielen des Green-Deal und dem Kampf gegen das Arten- und Höfesterben ernst meint“.
Hintergrundinformationen:Im GAP-Strategieplan wird hergeleitet und festgelegt nach welchen Kriterien die jährlich rund 6 Mrd. Euro Steuergeld in der Landwirtschaft sowie der ländlichen Entwicklung in Deutschland ab 2023 vergeben werden sollen. Der nun beginnende Genehmigungsprozess sieht vor, dass die EU den Plan prüft und der Bunderegierung innerhalb von maximal drei Monaten „Bemerkungen“ übermittelt. Nach spätestens sechs Monaten muss der Strategieplan, vorausgesetzt er erfüllt alle Anforderungen, genehmigt werden. Sowohl im Zuge des Genehmigungsprozesses als auch nach erfolgter Genehmigung kann die Bundesregierung, in Abstimmung mit der EU, jährlich Änderungen am GAP-Strategieplan durchführen.