AbL zum Insektenschutzgesetz: richtiges Anliegen, schlechte Umsetzung!

Zu den anstehenden Beratungen des Bundeskabinetts zum Insektenschutz

Am kommenden Mittwoch soll das sogenannte Insektenschutzgesetz im Bundeskabinett beraten werden. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. äußert sich in einer bereits an das Bundeskanzleramt sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) übersandten Stellungnahme in weiten Teilen kritisch zu dem vom BMEL kurzfristig vorgelegten Verordnungsentwurf der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung und fordert das BMEL auf, endlich eine langfristige Pflanzenschutzmittelreduzierungsstrategie vorzulegen, welche die Bäuerinnen und Bauern wirtschaftlich und beratend begleitet und die sowohl den ökologischen als auch den sozialen Zielen des Green Deal, der Farm to Fork- sowie der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 gerecht wird.
Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Schweinehalter, führt aus:
„Seit Jahren blockieren Bundesministerin Klöckner und die Spitze des Deutschen Bauernverbandes wirksame Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, insbesondere in der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP). Und das, obwohl gerade wir Bäuerinnen und Bauern elementar auf den Schutz unserer natürlichen Ressourcen angewiesen sind. Wie schon bei der Düngeverordnung zeigt sich nun auch beim Insektenschutz, dass diese Strategie sowohl uns Bäuerinnen und Bauern als auch dem Insektenschutz einen Bärendienst erweist.“ Martin Schulz weiter: „Es kann nicht sein, dass die jahrelangen agrarpolitischen Verfehlungen von Ministerin Klöckner abermals dazu führen, dass der ordnungsrechtliche Rahmen für viele landwirtschaftliche Betriebe einseitig verschärft wird, ohne dass hierfür ein ökonomischer Ausgleich geschaffen wird. Auch dürfen bereits zwischen Naturschützern und der Landwirtschaft getroffene Vereinbarungen zum Insektenschutz mit Vorbildcharakter, wie z.B. der Niedersächsische Weg, vom vorgelegten Gesetzentwurf nicht konterkariert werden.“
Jan Wittenberg, Mitglied im AbL Bundesvorstand und Ackerbauer, ergänzt:
„Wir sind bereit für den Schutz der biologischen Vielfalt. Eine Aufteilung der Landwirtschaft in „Schutzgebiete“ einerseits und „Schmutzgebiete“ andererseits lehnen wir gleichwohl ab. Was es stattdessen braucht, sind wirksame biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das für die kommende Förderperiode der GAP vorgeschlagene Instrument der Eco-Schemes kann bei richtiger Ausgestaltung genau dies leisten. Und, die Eco-Schemes haben das Potenzial Umweltschutz für Bäuerinnen und Bauern zum einkommenswirksamen Betriebszweig zu machen. Die heute stattfinde Agrarministerkonferenz zur GAP muss dieses Potenzial nutzen und sich für starke und vielfältige Eco-Schemes aussprechen.“
Hintergrundinformationen:
Das Insektenschutzgesetz ist Teil des bereits 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Agrarpaketes in welchem auch die erneute Novellierung der Düngeverordnung enthalten ist. Das Agrarpaket führt seit seiner Verabschiedung zu einer Vielzahl bäuerlicher Proteste, welche unter anderem in der Einsetzung der Zukunftskommission Landwirtschaft mündeten, deren Gespräche aktuell laufen.