Tönnies versucht neues Werksvertragsverbot durch Gründung zahlreicher Firmen zu umgehen – AbL fordert Konsequenzen

Gestern hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil eines Arbeitsschutzkontrollgesetz zugestimmt, welches  nun noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss. Zentraler Bestandteil des Entwurfes ist das Verbot von Fremdpersonal (Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern) im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft, der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung ab dem 1. Januar 2021. Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit weniger als 50 Beschäftigten. Recherchen zeigen, dass Tönnies mit Sitz Rheda-Wiedenbrück nun offensichtlich versucht hat, diese neue Ausnahmeregelung des Gesetzesentwurfs für sich zu nutzen. So hat das Unternehmen am 06.07.2020 elf neue Unternehmen mit den Firmenbezeichnungen „Tönnies-Production I GmbH“ bis „Tönnies-Production XI“ gegründet, welche am 14.07.2020 ins Handelsregister eingetragen wurden. Elisabeth Fresen, Bundesvorsitzende der AbL und Rinderhalterin in Niedersachsen kommentiert: „Dieses Vorgehen zeigt abermals, dass es sich bei der Ankündigung von Clemens Tönnies, die Fleischbranche grundlegend umzugestalten, um ein reines Lippenbekenntnis handelt. Als AbL fordern wir nach dem wichtigen und richtigen Verbot von  Fremdpersonal in der Fleischindustrie, nun einen grundlegenden Wandel des Systems „Billigfleisch“ hin zu regionalen und vielfältigen Strukturen. Dieser muss von den politisch Verantwortlichen jetzt eingeleitet werden. Die Zukunft der Fleischbranche, von der letztlich auch viele Bäuerinnen und Bauern abhängen, darf nicht Konzernen wie Tönnies überlassen werden“. Hintergrundinformation:
Die einzelnen Firmen sind im Handelsregister (www.handelsregister.de) einzusehen. Die Registerauszüge samt Gründungsdaten liegen der AbL vor.
31.07.2020