Umwelt-, Natur- und Klimaschutz als Einkommensquelle. Die für die GAP vorgeschlagenen Eco-Schemes ausgiebig nutzen, um Betriebe für öffentliche Leistungen zu belohnen

Stellungnahme der AbL zur „Grünen Architektur“ der zukünftigen Europäischen Agrarpolitik für die Agrarministerkonferenz am 8. Mai 2020

Die „Grüne Architektur“ der im Juni 2018 vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission (KOM) zur Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 enthält als neues, innovatives Instrument in der 1. Säule die sogenannten Eco-Schemes („Öko“-Regelungen). Diese sollen den landwirtschaftlichen Betrieben einen Anreiz zum Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität bieten. Die konkrete Ausgestaltung der „Öko“-Regelungen obliegt den Mitgliedsstaaten, wobei die im sogenannten Strategieplan von den Mitgliedsstaaten ausgearbeiteten Vorschläge von der KOM genehmigt werden müssen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) unterstützt eine wirksame Qualifizierung der bislang weitestgehend pauschal gezahlten Gelder der 1. Säule sowie das durch die „Öko“-Regelungen vorgeschlagene Anreizsystem ausdrücklich und ruft Bund und Länder dazu auf, dieses nun ambitioniert zu nutzen und mit Leben zu füllen.
In ihrem „Vorschlag für eine gerechte EU-Agrarpolitik nach 20201“ aus dem Januar 2018 hat die AbL einen grundlegenden Vorschlag für die Ausgestaltung der GAP nach 2020 vorgelegt. Kern dieses Vorschlages ist eine Qualifizierung der 1. Säule anhand eines Punktesystems, wodurch die bereits heute erbrachten Leistungen bäuerlicher Betriebe honoriert sowie zusätzliche Anreize zum Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität geschaffen werden. Mit diesem Papier weist die AbL darauf hin, dass die in ihrem Ansatz gewählten Kriterien in weiten Teilen innerhalb der vorgeschlagenen „Öko“-Regelungen umgesetzt werden können und sollten. Zur Stellungnahme