Offener Brief an die Bundesregierung:
Berlin, Hamm, Köln, Würzburg, Wuppertal, 26.09.2018
Sehr geehrter Herr Bundesminister Maas,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Müller,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schulze,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley,
die wichtige Entscheidung über die Annahme der UN-Erklärung zu den Rechten von „Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“, steht Ende dieser Woche im UN-Menschenrechtsrat in Genf an. Die UN-Erklärung wurde fünf Jahre lang im Menschenrechtsrat ausgehandelt. Dazu wurden zu allen Inhalten ExpertInnen konsultiert.
In Deutschland hat ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen immer wieder den Dialog mit der Bundesregierung über die UN-Erklärung gesucht und ist damit selten auf offene Türen gestoßen. Die Bundesregierung hat ihre Position leider mit Verweis auf die EU nicht zu erkennen gegeben. Während sie einerseits immer wieder äußerte, dass sie die UN-Arbeitsgruppe unterstütze, hat sie dort aber nicht aktiv mitgearbeitet. Gleiches gilt für die vage Aussage der EU in ihrer Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) am 19. September 2018, dass es Bedenken gebe, die aber den anwesenden VertreterInnen von La Via Campesina und FIAN nicht genannt wurden.
Wir betonen noch einmal die Wichtigkeit dieser UN-Erklärung:
- Die Stärkung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, trägt dazu bei, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden sowie Landflucht und Migration auch in andere Länder zu verringern.
- Die Stärkung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, trägt dazu bei Ökosysteme und Klima zu schützen, die in hohem Ausmaß durch Interessen der Agrarindustrie und des Bergbausektors gefährdet sind.
- Gemäß der UN-Charta (Artikel 103, 55.1 und Präambel) haben Menschenrechte Vorrang vor anderen Rechten. Dies gilt insbesondere für Konfliktsituationen zwischen Wirtschaftsinteressen und Menschenrechten. Das ist eine anerkannte Interpretation des Völkerrechts.
- Die UN-Erklärung enthält keine neuen Rechte, sondern fasst Rechte zusammen, die in verschiedenen Völkerrechtsverträgen, regionalem oder nationalem Recht implizit oder explizit enthalten sind. Sie interpretiert sie auf die besondere Situation und Diskriminierungen der RechteträgerInnen.
- Wir weisen darauf hin, dass auch in der Vergangenheit neue Menschenrechte durch UN-Erklärungen international eingeführt wurden, wie zum Beispiel durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
- Kleinbauer/Kleinbäuerin zu sein bezieht sich nicht nur auf wirtschaftliche Aktivitäten, sondern beschreibt ein Selbstverständnis, eine Identität, die auch das soziale und kulturelle Leben und Handeln umfasst.
Aus all diesen Gründen ergibt sich die Dringlichkeit dieser Erklärung. Nach fünf Verhandlungsrunden im UN-Menschenrechtsrat ist die Zeit dafür reif. Wir fordern die Bundesregierung erneut dazu auf, am 27./28. September 2018 für die Annahme der UN-Erklärung im Menschenrechtsrat zu stimmen!
Mit freundlichen Grüßen
Georg Janßen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
Philipp Mimkes, FIAN Deutschland
Wolfgang Scharl, Internationaler Verband Katholischer Ländlicher
Erwachsenenbewegungen (FIMARC)
Manuel Blendin, Forum Fairer Handel
Dr. Peter Schaumberger, GEPA
Jan Urhahn, INKOTA-netzwerk
Claudia Brück, TransFair (Fairtrade-Deutschland)
HintergrundNach mehrjährigen Verhandlungen wird der UN-Menschenrechtsrat am 27. oder 28. September abschließend über die Annahme der UN-Erklärung entscheiden. Danach muss noch die Generalversammlung der UN der Erklärung zustimmen. Deutschland hat sich bei den letzten Abstimmungen im Menschenrechtsrat zur Mandatsverlängerung der zuständigen Arbeitsgruppe enthalten. Die Bundesregierung hat bislang weder ihre Position zu der UN-Erklärung öffentlich erläutert, noch hat sie die UN-Erklärung offiziell unterstützt.
2012 hatte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beschlossen, zur Bekämpfung des weltweiten Hungers eine Menschenrechtserklärung für Kleinbauern und andere Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, auf den Weg zu bringen. Diese Entscheidung basiert auf der Analyse seines Beratenden Ausschusses, der fünf Hauptgründe für den überproportional hohen Anteil Hungernder an der ländlichen Bevölkerung identifiziert hatte: 1. Landenteignungen, Vertreibungen und Umsiedlungen, 2. Diskriminierungen von Frauen und Mädchen, 3. fehlende Agrarreformen und Politiken zur ländlichen Entwicklung, 4. niedrige Löhne und fehlende soziale Sicherung und 5. Kriminalisierung von Bewegungen, die für die Rechte von Menschen in ländlichen Regionen.