AbL fordert qualifizierte Fristverlängerung um 1 Jahr

Zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration

Anlässlich der Bundesratssitzung am kommenden Freitag fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Bundesländer dazu auf, keiner langen und bloßen Fristverlängerung zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zuzustimmen. „Es muss endlich dafür gesorgt werden, dass die Sauenhalterinnen und Sauenhalter die Vorgaben des Tierschutzgesetzes in der Praxis flächendeckend umsetzen können und nicht auf den Mehrkosten der tierschutzgerechten Verfahren sitzen bleiben. Das muss jetzt dringend nachgeholt werden“, fordert der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz, NEULAND-Schweinehalter in Niedersachsen.

In einer AbL-Stellungnahme heißt es: „Im Jahr 2013 wurde im deutschen Tierschutzgesetz das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 verankert. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Länderministerien haben aber bis heute keine Klarheit darüber hergestellt, welche Verfahren von ihnen und den kontrollierenden Stellen als wirksam schmerzausschaltend und arzneimittelrechtlich zugelassen anerkannt werden. Die AbL kritisiert in aller Schärfe, dass in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung nichts Effektives unternommen worden ist, um die Sauenhalterinnen und Sauenhalter in die Lage zu versetzen, den für den Tierschutz wichtigen Verzicht auf das betäubungslose Kastrieren der Ferkel in der breiten Praxis umzusetzen. Die Betriebe sehenden Auges in diese Situation laufen zu lassen ist unverantwortlich und grenzt an Politikversagen.“

 In dieser Situation fordert die AbL eine „qualifizierte, konditionierte Verlängerung der Frist um ein Jahr auf 01.01.2020“. Es müsse gleichzeitig „Rechtssicherheit über die Verfahren, die den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (Schmerzausschaltung) und des Arzneimittel- und Veterinärrechts (bzgl. Mittelzulassung und Anwenderkreis) entsprechen“, hergestellt werden. Zudem fordert die AbL eine qualifizierte Ausbildung und übergangsweise finanzielle Förderung von Personen, die die zugelassenen Narkose-Verfahren durchführen. Das könnten auch überbetriebliche Fachkräfte (wie in der Besamungstechnik) sein, die nicht selbst Tierärzte sind. Die Anschaffung von Narkosegeräten z.B. für die Inhalationsnarkose unter Einsatz von Isofluran, die im NEULAND-Programm seit 10 Jahren erfolgreich eingesetzt werden, solle in der Übergangsfrist gefördert werden.

 Die Sauenhalterinnen und Sauenhalter sollen laut AbL gegenüber den nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette politisch und organisatorisch dabei unterstützt werden, die zusätzlichen Kosten der betäubungslosen Ferkelkastration auf die gesamte Kette bis hin zu den Kunden zu verteilen. Die Mehrkosten entsprechen laut AbL einer Preissteigerung um bis zu 10 % des aktuellen Ferkelpreises. Vorangetrieben werden müsse auch dafür eine Marktdifferenzierung mit einer überzeugenden staatlichen Tierwohlkennzeichnung, in die auch die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht einzubeziehen ist. Schließlich fordert die AbL eine umfassende Nutztierhaltungsstrategie, die mit allen beteiligten Interessenvertretern erarbeitet und vereinbart werden müsse und die verschiedenen „Baustellen“ des notwendigen Umbaus in der Schweinehaltung einschließlich der Förderung umfasse.