Etappensieg: Bundesverwaltungsgericht untermauert Gentechnikfreiheit im Saatgut
Bestätigt sehen sich die AbL und die IG Saatgut in der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Gentechnikfreiheit im Saatgut: „Die Richter haben ein klares Signal für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung gesetzt. Das ist ein Erfolg der gentechnikfreien Bewegung in ihrem Einsatz für gentechnikfreies Saatgut!“
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Wenn Gentechnik im Saatgut festgestellt wird, sind Behörden ermächtigt und verpflichtet, die Saatgutpartien aus dem Verkehr zu ziehen, auch auf dem Acker. Bei bereits getätigter Aussaat ist Umbruch anzuordnen, um zu verhindern, dass eine schleichende Verunreinigung erfolgt. Damit stärkt auch dieses Urteil das Vorsorgeprinzip und den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft
und Lebensmittelerzeugung auf Basis gentechnikfreien Saatguts. Das Leipziger Urteil von heute befindet sich damit auf einer Linie mit den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, so die AbL.
Siegrid Herbst von der IG gentechnikfreie Saatgutarbeit fordert: „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundes- und Landesregierungen, die Nullkontamination im Saatgut zu sichern und auf europäischer Ebene aktiv zu verteidigen.“
Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), ergänzt: „Klar ist, dass die betroffenen Bauern nicht im Regen stehen gelassen werden dürfen. Sie müssen umgehend entschädigt werden. Alle Kosten für die Beseitigung von Kontaminationsrisiken müssen die Verursacher von Gentechnik-Verunreinigungen zahlen.“
V.i.S.d.P.:
Siegrid Herbst, IG Saatgut, Hohe Str. 9, D-30449 Hannover, Tel.: +49(0)511-924 001 837, www.gentechnikfreie-saat.de.
Annemarie Volling, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Tel: 04131/400720, mobil: 0160/96760146, www.abl-ev.de