Bayer-Monsanto: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Zur morgigen Anhörung Marktkonzentration im Agrarmarkt im Wirtschaftsausschuss

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Konzernmacht beschränken fordert die Bundesregierung auf, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen. Damit würde die Fusion von Bayer und Monsanto gerichtlich geprüft. Das Bündnis erhofft sich von der Klage, europäisches Recht weiterzuentwickeln, die Auflagen zu verschärfen oder gar die Fusion aufzulösen. Die Initiative begründet ihre Forderung damit, dass soziale, ökonomische und ökologische Folgen unzurei­chend berücksichtigt worden sind. Durch die Fusion drohten steigende Saatgutpreise, weniger Auswahlmöglichkeiten für Bäuerinnen und Bauern weltweit, verstärkte Abhängig­kei­ten und eine Verschärfung der Umweltprobleme. Am 27. Juni 2018 findet eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Marktkonzentration im Agrarmarkt statt. Alle erforderlichen Kartellbehörden haben die Fusion von Monsanto und Bayer mittlerweile genehmigt. Der damit größte Agrarkonzern der Welt hat am 7. Juni 2018 die Übernahme offiziell verkündet. In ihrer Genehmigung habe die Europäische Wettbewerbskommission aber soziale, ökonomische und ökologische Auswirkungen nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert das Bündnis. Aspekte wie Biodiversität, Ernährungssouveränität, Gesundheitsschutz oder die Versor­gungssicherheit müssten laut eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dr. Boris Paal (Universität Freiburg) in die Fusionskontrolle ebenso einfließen. Die Auflagen, die die EU-Kommission für die Fusion erteilt hat, seien völlig unzureichend. „Die Entscheidung der Wettbewerbskommission hat vor allem die Marktmacht von Bayer erheblich vergrößert. Ein Unternehmen vereint jetzt die größten Marktanteile in den Geschäftsbereichen Saatgut, Pestizide, Eigenschaften zum Züchten und digitale Serviceplattformen. Die enormen strategischen Vorteile, die Bayer dadurch erzielt, hat die Kommission zwar selber problemati­siert, dies aber nicht unterbunden“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Aufgabe von Politik, Gesellschaft und von uns Bäuerinnen und Bauern ist es jetzt, konzernunabhängiges vielfältiges Saatgut sicherzustellen.“ Die große Abhängigkeit von Saatgut- und Pestizidkonzernen bedrohe zudem kleinbäuerliche Familien im globalen Süden existenziell. Pakete mit aufeinander abgestimmtem Saatgut und Pestiziden würden in Zukunft verstärkt oder gar alternativlos angeboten. Auch die gesundheit­lichen Risiken für LandarbeiterInnen im globalen Süden seien besorgniserregend. „Giftige Pestizide von Bayer, die bei uns längst verboten sind, landen in Ländern wie Brasilien nach wie vor auf den Feldern“, sagt Lena Michelsen vom entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerk. „Eine Klage der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof ist die letzte Chance, um die gravierenden Folgen für Mensch und Umwelt noch abzuwenden“. Nach der Fusion von Bayer und Monsanto kontrollieren drei Mega-Konzerne 60 Prozent des weltweiten Saatgutmarktes und 70 Prozent der Pestizide. Dies stelle eine Bedrohung für Bauern und Bäuerinnen sowie VerbraucherInnen weltweit dar. Hintergründe zur Nichtigkeitsklage: Die Tätigkeit der EU-Kommission in der Fusionskontrolle wird zumeist im Wege der Nichtig­keits­klage einer gerichtlichen Prüfung unterzogen (Art. 263 AEUV). Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten im Verfahren der Nichtigkeitsklage als privilegierte Kläger. Diese Nichtigkeitsklage könnte u.a. damit begründet werden, dass die von der EU-Kommission vorgenommene Genehmigungsentscheidung außer-ökonomische Ziele nicht oder nicht angemessen berücksichtigt hat. Im Hinblick auf den Umweltschutz würde sich dies konkret in den Gesichtspunkten Biodiversität, Ernährungssouveränität, qualifizierter Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit niederschlagen. Nach Art. 39 und 42 AEUV ist der landwirt­schaftliche Primärsektor besonders schutzwürdig gegenüber der Vermachtung auf der Marktgegenseite. Dies ist in der Fusionskontrolle zu berücksichtigen. Für eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Bundesregierung ab Veröffentlichung der Fusionsunterlagen zwei Monate Zeit. Weitere Informationen Die Initiative Konzernmacht beschränken ist ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus 28 Organisationen. Sie arbeiten zu den Bereichen Agrar, Digitales, Entwicklung, Finanzen, Handwerk, Pharma oder Umwelt. Das Bündnis hat sich am 9. Januar 2018 gegründet. http://www.forumue.de/projekte/konzernmacht-initiative/ Informationen zur öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 27.06.2018 im Bundestag: https://www.bundestag.de/wirtschaft#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwOV9XaXJ0c2NoYWZ0dW5kRW5lcmdpZS8tLzU1MzQ1Mg==&mod=mod538958 Bayer-Monsanto-Fusion: Eine konzerngeleitete Entscheidung der EU-Kommission:https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1657&cHash=f2e156f2efa2ab2705be6cf0b5ea64ae Brüsseler Entscheidung zu Bayer-Monsanto: Ein schlechter Tag für Landwirte und VerbraucherInnen: https://www.forumue.de/pm-bruesseler-entscheidung-zu-bayer-monsanto-ein-schlechter-tag-fuer-landwirte-und-verbraucherinnen/ AbL-Hintergrundpapier: Bayer – Monsanto: Bleibt uns vom Acker. Warum Bäuerinnen und Bauern die geplante Fusion ablehnen:https://www.abl-ev.de/uploads/media/AbL-HiGru_Bayer_Monsanto_final_25.09.2017.pdf. INKOTA-Broschüre: Fusionswelle brechen. https://www.inkota.de/fileadmin/user_upload/Presse/Pressemitteilungen/20180524_INKOTA_Broschuere_Fusionswelle_brechen_web.pdf
26.06.2018
Von: gemeinsame Pressemeldung AbL und INKOTA