25 Jahre interessengesteuerte Bodenpolitik

Zum 25-jährigen Bestehen der BVVG

„25 Jahre Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) bedeutet eine interessengesteuerte Bodenpolitik für Großbetriebe in Ostdeutschland. Mit dem umfangreichen Land, das durch die Wiedervereinigung zum Eigentum des Bundes wurde, hatte der Bund die einmalige Chance, in den Neuen Ländern wieder eine vielfältige bäuerliche Struktur aufzubauen. Diese Chance ist bewusst vertan, ja sogar verbaut worden. Durch fatale politische Vorgaben wurden einseitig die Großstrukturen aus der DDR verbilligt mit Flächen versorgt. Das ist die Grundlage dafür, dass heute außerlandwirtschaftliche Investoren in großem Stil landwirtschaftliche Betriebe und ganze Dörfer übernehmen“, kommentiert Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das 25-jährige Bestehen der BVVG.  Janßen weiter: „Alle Bundes- und Landesregierungen von CDU/CSU, SPD, GRÜNE und LINKE haben seit 1992 über die Privatisierung der ehemals staatseigenen Flächen der DDR bewusst eine Klientelpolitik für die flächenstärksten Betriebe angeschoben, ohne soziale und ökologische Kriterien. In den einst von der Bundesregierung versprochenen blühenden Landschaften sind industrielle Massentierhaltungen mit mehr als 10.000 Tieren und Ackerbaubetriebe mit mehreren 1000 Hektaren und Monokulturen entstanden, ohne Rücksicht auf regionale Wirtschaftsstruktur, auf Dörfer, Tiere und Umwelt. Durch ein enges Zusammenspiel von Politik, Justiz und Verwaltung ist ein großer Teil der bäuerlichen Betriebe von Bodenpacht und Kauf bewusst außen vor gelassen worden. Nur 20-30 Prozent der Antragsteller konnten verbilligt pachten und kaufen. Eine breite Eigentumsstreuung wurde bewusst verhindert. Diese ungerechte Behandlung ist heute noch bei den landwirtschaftlichen Veranstaltungen in Ostdeutschland bei den Menschen spürbar. Diese Klientelpolitik ist heute die Grundlage für das Einsteigen auch außerlandwirtschaftlicher Investoren, die sich mit Höchstangeboten großflächig Land unter den Nagel reißen“, so Janßen. Was ist zu tun? Die AbL fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, für Chancengleichheit am Bodenmarkt zu sorgen. Die Anteilskäufe von außerlandwirtschaftlichen Investoren  müssen genehmigungspflichtig und grunderwerbssteuerpflichtig werden. Es sind noch 136.700 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche von der BVVG zu privatisieren. Künftig müssen bäuerliche Betriebe unter 250 Hektar, Existenzgründer und Nebenerwerbsbetriebe bevorzugt werden. Außerdem fordert die AbL, die Vergangenheit der bisherigen Vergabepraxis aufzuarbeiten und öffentlich zugänglich zu machen, um auch in der Agrar- und Bodenpolitik zur kritischen Aufarbeitung der Geschichte und zu Korrekturen zu kommen.
26.06.2017