Sozialwahl: SVLFG ist mächtig im Verzug

Wahlberechtigte warten noch immer auf Antrag und Fragebogen. Die AbL hält den Ausschluss der Altersrentner von der Wahl für gesetzeswidrig

Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) warten Hunderttausende Wahlberechtigte für die Sozialwahl in Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau immer noch auf das Eintreffen wichtiger Wahlunterlagen. Die zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Sitz in Kassel ist verpflichtet, allen 1,5 Millionen bei ihr unfallversicherten Unternehmen sowie den Rentenempfängern den Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises zu schicken. „Ursprünglich sollten die Briefe bis Ende Februar 2017 verschickt werden, dann hieß es bis Mitte März. Aber bis jetzt sind die Briefe nur in den Postleitzahlbereichen mit den Anfangsnummern 9 bis 5 eingetroffen. In weiten Teilen von West-, Nord- und Ostdeutschland warten die Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Jäger und Imker nach wie vor auf die Post“, beschreibt AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper den Stand der Dinge. Dabei stehe auf den eintreffenden Briefen nach wie vor, dass der auszufüllende Fragebogen bzw. Antrag bis zum 7. April zurückgeschickt werden soll. „Wenn das so weitergeht, erhalten viele den Brief erst nach diesem von der SVLFG selbst gesetzten Rücksendedatum. Offenbar ist die SVLFG überfordert, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen“, so Jasper. Die AbL ruft dennoch alle Wahlberechtigten auf, den Fragebogen auch nach dem 7. April in aller Ruhe auszufüllen und abzuschicken, um damit das Zusenden des Wahlausweises zu beantragen. „Das Datum 7. April hat sich die SVLFG selbst ausgedacht, es ist kein gesetzliches Datum. Entscheidend ist, dass dann im nächsten Schritt die SVLFG den mit dem ausgefüllten Fragebogen beantragten Wahlausweis bis zum 11. Mai 2017 zuschicken muss, wie es in der Wahlordnung vorgeschrieben ist“, erläutert der AbL-Geschäftsführer. Auch alle rund 600.000 Rentnerinnen und Rentner in der landwirtschaftlichen Alterskasse ruft die AbL auf, sich den Fragebogen von den Hofnachfolgern zu kopieren, auszufüllen und zurückzuschicken. „Die SVLFG will eine halbe Million Rentnerinnen und Rentner von dieser Sozialwahl ausschließen. Das ist gesetzeswidrig. Selbstverständlich muss die SVLFG wie alle anderen gesetzlichen Rentenversicherungsträger die Teilnahme der Rentner an der Sozialwahl sicherstellen“, meint Jasper. Die allermeisten Rentner hätten bis unmittelbar vor ihrem Rentenbeginn der Gruppe der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte angehört und seien deshalb nach dem Gesetz jetzt in dieser Gruppe wahlberechtigt. Der AbL-Geschäftsführer widerspricht damit dem Deutschen Bauernverband (DBV), der dafür eine Gesetzesänderung für erforderlich hält. „Damit will der Bauernverband nur davon ablenken, dass er das Vorgehen der SVLFG mit zu verantworten hat. Die Spitzenämter der SVLFG sind mit Funktionsträgern des Bauernverbandes besetzt“, so Jasper. Die AbL hat sich in der Sache an das Bundessozialministerium gewandt.
04.04.2017