AbL: Gentechnik-Anbauflickenteppich verhindern

Bundestag muss gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sicherstellen„ Das Ziel, die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft, Lebensmittel­er­zeu­gung, Imkerei und Saat­gut­züchtung in Deutschland und Europa sicher zu stellen – ein breiter Wunsch auch von der Zivilgesellschaft – wird mit dem vorliegenden Entwurf zum Gentechnik­gesetz der Bundesregierung nicht erreicht,“ so Georg Janßen, Bundes­ge­schäftsführer der Arbeitsgemein­schaft bäuerliche Landwirtschaft anlässlich der Anhörung zum Gentechnikgesetz im Agrarausschuss des Bundestages am 16. Januar 2017. Janßen weiter: „Zwar soll der Bund nun scheinbar aktiv werden und bundesweite Verbote erlassen, er schafft sich aber einerseits hohe Hürden und andererseits große Schlupflöcher, wo er nicht handeln will. Diese gilt es zu beseitigen. Besonders prekär ist nach Meinung der AbL die sog. „Länderöffnungsklausel“, die es den Bundesländern in der sog. Phase 2 (also sollte es eine europaweite Anbauzulassung einer Gentechnik-Pflanze geben) erlaubt, parallel zum Bund den Anbau zu verbieten. Das eröffnet den Gentechnik-Anbauflickenteppich in Deutschland und führt zu erheblichen Verunreini­gungs­­potentialen auf dem Acker, bei der Saatgutzüchtung, Vermehrung und Lebensmittel­ver­arbeitung. Da das Verursacherprinzip politisch nicht umgesetzt ist, tragen bislang die gen­technikfreie Erzeugung und die Konsumenten diese Folgekosten. Das ist gut für die Gentech­nik-Industrie, schlecht für die Bauern und Verbraucher. Auch für die Bundesländer hieße die Länderöffnungsklausel erheblichen Aufwand, da die Länder selber die Verbote rechtssicher begrün­den müssen. Das führt zu höheren Rechtsunsicherheiten: Konzernklagen gegen einzelne Bundesländer sind wahrscheinlicher als gegen den Bund. Aus Klagen können differierende Rechtsprechungen resultieren. Um rechtliches und wirtschaftliches Chaos zu verhindern, fordert die AbL die Streichung der Länderöffnungsklausel. Wenn diese aber politisch gewollt ist, dann muss sie klar geregelt werden. Auf keinen Fall dürfen die Länder parallel zum Bund agieren, sondern der Bund muss eine vorrangige Handlungspflicht haben und seine Aktivitäten auch darstellen. Das Stehlen aus der Verantwortung des Bundes durch Aussitzen entspricht nicht der postulierten „gemein­samen politischen Verantwortung“, wie Bundeslandwirtschafts­minister Schmidt aktuell den Gentechnik-Gesetzentwurf überschrieben hat. Der derzeitige Entwurf zielt auf eine politische Nichtverantwortung des Bundes! Vielmehr muss der Bund aktiv Gründe für bundesweite Anbauverbote unter Mitarbeit der Länder zusammenstellen und prüfen, um rechtlich und fachlich tragfähige Verbote zu erlassen. Auch die kurzfristig eingefügte Passage zu den neuen Gentechnik-Verfahren kritisiert die AbL. Die Verfasser des Entwurfs wollen dem euro­pa­recht­lich geregelten Vorsor­geprinzip ein undefiniertes „Innovationsprinzip“ an die Seite stellen. Das schwächt das Vorsorgeprinzip und führt zu einer Werteverschiebung. Wir brauchen aber eine Stärkung des Vorsorgeprinzips. Gerade bei den neuen Gentechnik-Verfahren muss erst mal eine wissenschaftlich unabhängige Risikobewertung durchgeführt und den ver­mehrten Hinweisen, dass es auch hier unerwartete Nebeneffekte gibt, gerade auch durch die neuen Gentechnik-Verfahren, nachge­gangen werden. Juristisch sind die neuen Gentechnik-Verfahren als Gentechnik einzu­stufen und mindestens ebenso streng zu regulieren, anstatt sie unkontrolliert auf den Acker zu lassen. Die PolitikerInnen im Bundestag und die zuständigen Behörden sind in den nächsten Wochen gefordert, eine gerade Furche für die Sicherung der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung zu pflügen,“ so Janßen abschließend.