Der geplante Gesetzesentwurf zu neuen Gentechnik-Pflanzen (NGT-Pflanzen) befindet sich in der entscheidenden Phase. Bereits am 15. Juni sollen erst der Umweltausschuss des Europaparlaments (EP) und zwei Tage später das gesamte Plenum des EPs darüber entscheiden, ob der ausgehandelte Kompromisstext abgelehnt oder angenommen wird, oder ob Änderungsanträge die erforderliche Mehrheit bekommen, so dass weiter verhandelt wird. Aus bäuerlicher Sicht ist dieser in vielfacher Hinsicht inakzeptable NGT-Gesetzesentwurf klar abzulehnen. Deshalb rufen die AbL und andere Organisationen aus mehreren europäischen Ländern am 16. Juni zur Demonstration in Strasbourg auf (Link).
EU-Rechte ausgehebelt
Es gilt, die Rechte von Bäuer:innen, Gärtner:innen, Züchtern, Lebensmittelproduzenten und allen Bürger:innen sowie der Umwelt und des Naturschutzes zu sichern. Der Gesetzesentwurf sieht aus Sicht der AbL das Gegenteil vor. Er verstößt gegen das Vorsorgeprinzip und gegen europäische Grundrechte. Die geplante Verordnung nimmt den Mitgliedstaaten ihre Souveränität selbst entscheiden zu können, beispielsweise darüber, selber strengere Regelungen einzuführen oder einzelne NGT-Pflanzen in bestimmten Regionen aus sozio-ökonomischen Gründen zu verbieten. Höchst problematisch ist, dass über einen Gesetzestext entschieden wird, in dem wesentliche Kernfragen nicht geregelt sind. Diese sollen von der EU-Kommission erst nach Verabschiedung in delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten festgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kriterien der sog. Kategorie 1, also derjenigen NGT-Pflanzen, die komplett aus der Regulierung ausgenommen werden sollen. Diese Kriterien könnten im Nachgang durch die EU-Kommission noch weiter aufgeweicht werden.
Verantwortungslose Konzernhörigkeit
Das Gesetz ist eine Verordnung. Anders als eine Richtlinie (wie das bestehende Gentechnikrecht) muss eine Verordnung 1:1 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Anders als im Verordnungstext beschrieben, wird das Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt massiv abgesenkt. Denn für NGT-1 Pflanzen soll es keine verpflichtende Risikoprüfung mehr geben. Obwohl es weltweit keinerlei Erfahrungen mit den neuen Techniken gibt und obwohl viele wissenschaftliche Studien auch bei neuen Gentechnik-Pflanzen Risiken aufzeigen. Notfallmaßnahmen im Schadensfall für Mensch, Tier und Umwelt sollen für NGT-1-Pflanzen nicht mehr gelten! Unverantwortlich ist, dass die Kriterien der sog. Kategorie 1 so gestrickt sind, dass über 90% der zu erwartenden NGT-Pflanzen in diese Kategorie fallen würden. Viele Wissenschaftler:innen halten die Kriterien für unwissenschaftlich und fordern eine Risikoprüfung aller NGT-Pflanzen.
Verunreinigungsverordnung
Aus Praxissicht ist es eine Verunreinigungs-Verordnung, da sämtliche Schutzmaßnahmen vor Gentechnik-Kontaminationen (Standortregister, Anbauabstände etc.) und Haftungsregelungen abgeschafft werden sollen. Auch die verpflichtende Bereitstellung von Nachweisverfahren, um eine Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit zu ermöglichen, soll es nicht mehr geben. Ebenso keine Transparenz. Einzig das Saatgut soll gekennzeichnet werden – die Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt soll fortfallen. Diese NGT-Verordnung würde alleine den Gentechnik-Konzernen und Startups dienen, die NGT-Pflanzen ohne jegliche Regelungen auf den Markt bringen könnten, für Folgeschäden jedoch nicht zur Verantwortung gezogen würden. Die Kosten und Risiken sollen allein die gentechnikfrei Erzeugenden tragen.
Ehre des Parlaments?
Die beiden Hauptforderungen des Europaparlaments, die sie mit einer großen Mehrheit in ihrem Votum von 2024 durchsetzten, sind nicht in den Gesetzestext aufgenommen worden. Einerseits sprach sich das EP klar für die Kennzeichnungspflicht für alle NGT-Pflanzen bis zum Endprodukt aus. Andererseits forderten es ein Verbot der Patentierung von NGT- und konventionellen Pflanzen, deren Produkte und genetische Eigenschaften. Beide Punkte wurden von Verhandlungsführerin des EP, Jessica Pollfjard von der Europäischen Volkspartei (EVP), im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht durchgesetzt. Die Europaparlamentarier sollten das nicht durchgehen lassen und sich parteiübergreifend für eine Kennzeichnungspflicht und rechtswirksame Patentverbote einsetzen. Gerade der EVP sollte vorsorgender Verbraucherschutz und Unabhängigkeit in der Saatgutzüchtung ein wichtiges Anliegen sein. Ein kursierender Brief von 10 CDU/CSU-EP-Parlamentariern zu Patenten, in dem sie allerdings nur Signale von der EU-Kommission fordern, ist ein erster Schritt, um hier Mehrheiten in den eigenen Reihen zu finden. Es muss sichergestellt werden, dass tatsächlich rechtswirksame Verbote von Patenten auf Pflanzen, deren Produkte und genetische Eigenschaften umgesetzt werden. Zumal 80 % der europäischen Bürger:innen Patente auf Pflanzen und Tiere ablehnen.
Europäische Unabhängigkeit
Die wirtschaftlichen Risiken für europäische Wertschöpfungsketten sind sehr groß, denn den Wettbewerbsvorteil und bisheriges Alleinstellungsmerkmal, dass wir in Europa gentechnikfreie konventionelle und ökologische Lebensmittel und Saatgut erzeugen können, würden mit der Umsetzung der geplanten Verordnung verloren gehen. Alle Schutzmaßnahmen und Haftungsregelungen sollen abgeschafft werden. Das ist eine Bedrohung sowohl für die konventionelle als auch für die ökologische Saatgut- und Lebensmittelerzeugung. Zufällige und technisch unvermeidbare Kontaminationen sollen zwar nicht zur Aberkennung des Ökostatus eines Betriebs führen. Ob in der Realität die Abnehmer solche verunreinigte Ware akzeptieren, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass so schleichende Kontaminationen gebilligt werden, was die Sicherung der Gentechnikfreiheit nochmals erschwert. Als ungerecht zu kritisieren ist auch, dass der gesamte Aufwand und die Kosten auf die gentechnikfreie Branche abgewälzt werden. Wertvolle Wettbewerbsvorteile und wirtschaftliche Märkte werden zerstört zugunsten einer Technologie, die mit vielen hypothetischen Versprechungen beworben wird. In der Realität auf dem Acker, so zeigen es aktuelle Berichte, wird sie wohl keine Revolution bringen. Einzelne Gene ein und auszuschalten wird nicht reichen, um die Herausforderungen der Zukunft wie die Klimakrise, Wasserverschmutzung und extreme Abhängigkeiten zu bewältigen. Dafür braucht es Diversität und Vielfalt, Risikostreuung und widerstandsfähige unabhängige Systeme.
EU-Abgeordnete gefordert
Es geht um die Zukunft der Lebensmittelerzeugung und die Existenzsicherung der Höfe und Unternehmen. Es geht darum, ob wir in Zukunft noch das Recht und die Möglichkeit haben, gentechnikfrei zu erzeugen und zu essen. Aber es geht auch um die Frage, wer über Patente die Macht und den Zugang zu Saatgut hat und damit auch darum, ob die gewählten Parlamentarier die Unabhängigkeit nach vorne stellen oder sich Konzerninteressen unterordnen. Noch kann der inakzeptable Gesetzesentwurf gestoppt werden.
Annemarie Volling, AbL-Referentin für gentechnikfreie Landwirtschaft
