Für die kommende Agrarministerkonferenz vom 18. bis 21. März 2026 in Bayern hat Mecklenburg-Vorpommern einen Beschlussantrag eingebracht: „Patentierung von Saatgut/Nutzpflanzen verhindern – und Koexistenz der Landbewirtschaftungsformen ermöglichen". Die AbL e.V. und die IG Nachbau begrüßen das Ansinnen des Antrags.Wir regen jedoch dringend ein paar Konkretisierungen an, damit der Beschluss seine Ziele nicht verfehlt, diese finden sich in unserer Stellungnahme.
Annemarie Volling, Referentin für gentechnikfreie Landwirtschaft der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. kommentiert: „Wir begrüßen, dass die AMK die beiden für die bäuerliche Landwirtschaft und die Zukunft unserer Saatgutzüchtung essentiellen Themen Koexistenz und Patente bei neuen Gentechniken zum Thema macht, die Beschlussvorlage muss allerdings konkretisiert werden. Die AbL fordert wirksame Schutz- und Koexistenzregelungen vor Verunreinigungen unseres Saatguts und unserer Ernten für alle neuen Gentechnik-Pflanzen – also auch NGT-1. Genauso wie Haftungsregelungen im Schadensfall durch die Verursachenden und verpflichtende Nachweisverfahren durch die Inverkehrbringer. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Verbotsmöglichkeiten haben (sog. Opt/Out). Nur so können wir die Gentechnikfreiheit unserer konventionellen und ökologischen Produkte sicherstellen. Dieser Wettbewerbsvorteil, den die europäischen Bäuer:innen aktuell haben, müssen die Agrarminister von Bund und Land in der EU einfordern. Zudem sind Patente auf Pflanzen, Produkte und genetische Eigenschaften wirksam zu verbieten, egal ob sie durch neue Gentechniken erzeugt wurden oder durch konventionelle Züchtung. Der volle Züchtervorbehalt und das Landwirteprivileg ist zu sichern. Saatgut darf nicht durch wenige Konzerne monopolisiert werden, sondern die europäische Saatgutzüchtung muss erhalten und gestärkt werden. Vielfalt und widerstandsfähige Systeme sind die bäuerlichen Antworten auf die Herausforderungen der Ernährungssicherung.“
