Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) unterstützt das Bestreben nach einer Reduzierung und Vermeidung bürokratischer Belastungen für Bäuerinnen und Bauern und der Verwaltung im Grundsatz ausdrücklich. Das 3. „GAP-Vereinfachungspaket“ innerhalb der laufenden Förderperiode enthält aus Ihrer Sicht in vielen Punkten jedoch abermals eine massive Absenkung ökologischer Mindeststandards für den Erhalt von Fördermitteln (GLÖZ) anstelle einer tatsächlichen Vereinfachung. Nach der Abschaffung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Flächen zum Artenschutz im 1. „GAP-Vereinfachungspaket“ (GLÖZ 8) sowie der Aufweichung weiterer wichtiger Mindeststandards, etwa zur Diversifizierung des Ackerbaus (GLÖZ 7), enthält das 3. „GAP-Vereinfachungspaket“ nun vor allem Lockerungen des bestehenden Grünlandschutzes (GLÖZ 1). Eine verpflichtende Ausweitung anreizbasierter Instrumente zum Erreichen der Ziele im Umwelt-, Klima-, und Tierschutz (Öko-Regelungen) sieht auch das 3. „GAP-Vereinfachungspaket“ jedoch erneut nicht vor.
In ihrer Vision zur Zukunft der Landwirtschaft und Ernährung kündigte die EU-Kommission an, zukünftig stärker auf „Anreize statt Verbote“ setzen zu wollen. Dies haben auch der Strategische Dialog auf EU-Ebene und die Zukunftskommission Landwirtschaft in Deutschland (ZKL) empfohlen. Auch die Bundesregierung, und der zuständige Bundesminister Alois Rainer, haben sich die Agenda „Anreize statt Verbote“ ins Stammbuch geschrieben. Die Rücknahme von Standards ohne eine Ausweitung von Anreizen konterkariert den angeblich neuen Weg der „Anreize statt Verbote“ jedoch und macht das Bestreben unglaubwürdig. Mehr noch: gerade in Zeiten knapper werdender finanzieller Ressourcen der öffentlichen Hand läuft die GAP Gefahr, ihre gesellschaftliche Legitimation zu verlieren. Die Vorschläge der EU-Kommission für den EU-Haushalt und die GAP von 2028 bis 2034 sowie die darüber geführte öffentliche Debatte zeigen diese Entwicklung bereits deutlich.
Erst die europaweite Implementierung des Schutzes von Grünland im Zuge der Reform der GAP im Jahr 2013 hat dafür gesorgt, dass der Rückgang des Grünlandes gestoppt wurde. Innerhalb der Förderung der GAP warn die Grünlandwirtschaft und die Tierhaltung über lange Zeit stark benachteiligt, und sind es zum Teil noch immer. Dabei hat gerade die Haltung von Wiederkäuern auf Grünland einen hohen Wert für den Umwelt-, Klima-, und Tierschutz sowie für attraktive Kulturlandschaften. Die mangelnde Wirtschaftlichkeit der Haltung von Kühen, Schafen und Ziegen auf Grünland darf kein Grund dafür sein, Grünland vermehrt in Ackerland umzuwandeln. Stattdessen muss die derzeitige Situation Ansporn sein, Grünlandbetriebe wirtschaftlich stärker zu fördern und ihre Stellung am Markt zu verbessern. Die Umsetzung der bereits beschlossenen Öko-Regelung für die Weidehaltung von Milchkühen und eine Umsetzung der Vertragspflicht für Milch ohne nationale Ausnahmen sind hierfür richtige erste Schritte.
Die konkreten Forderungen und Einschätzungen der AbL können im einzelnen der Stellungnahme entnommen werde > hier
