Gemeinsames Positionspapier von von AbL, BUND, BÖLW, Albert-Schweitzer-Stiftung, Provieh, vzbv und Greenpeace

Tierhaltungskennzeichnung: Weiterentwickeln statt abwickeln!

Eine staatliche Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft ist seit vielen Jahren in
der politischen Debatte. Bereits im Jahr 2015 hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik
beim damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in seinem Gutachten1
festgestellt, dass die gegenwärtige Art der Tierhaltung nicht mehr den gesellschaftlichen Wün-
schen entspricht, und Maßnahmen zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung aufgezeigt.
Politisch prägte zuerst Bundesministerin Ilse Aigner 2012 den Begriff „Tierwohllabel“ und
wollte ein solches auf Europäischer Ebene umsetzen. Von ihren Nachfolger*innen stellte Chris-
tian Schmidt 2017 sein Label „Mehr Tierwohl“ vor, 2019 forderte Julia Klöckner das freiwilli-
gen Tierwohlkennzeichen, und in der letzten Legislaturperiode wurde durch den Bundestag
erstmals – flankiert von den Einigungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung („Borchert-
Kommission“) in den Jahren 2020 und 2022 wie auch der Zukunftskommission Landwirtschaft
in 2021 und 2024 – eine verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Die
unterzeichnenden Verbände fordern, dass die staatliche Kennzeichnungspflicht der Haltungs-
form auf tierischen Lebensmitteln im März 2026 in Kraft tritt, um Verbraucherinnen und Ver-
brauchern in Deutschland endlich eine informierte Entscheidung zugunsten von mehr Tier-
schutz zu ermöglichen. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von 2023 (THKG) ist ein wich-
tiger Erfolg für Transparenz und Tierschutz, der nach der mehr als zwei Jahrzehnten andauern-
den gesellschaftlichen und politischen Debatte nun keinesfalls aufgegeben werden darf.