1. Die Höfe in unseren Dörfern kommunalpolitisch wahrnehmen, ihre Leistungen für die Region wertschätzen und öffentlich darstellen
- Z.B. Wochenmärkte, Stadtfeste oder Bildungsangebote nutzen, um bäuerliche Betriebe sichtbar zu machen.
- Öffentliche Unterstützung für Werbemaßnahmen, die regionale landwirtschaftliche Produkte und ihre soziale und/oder ökologische Bedeutung hervorheben.
- Durchführung kommunaler Erntedankfeste.
2. Vielfalt und viele Höfe im ländlichen Raum erhalten und wieder schaffen
- Unterstützung von Hofnachfolgen, Existenzgründungen und solidarischer Landwirtschaft (SoLaWi).
- Erhaltung von bäuerlichen Existenzen statt industrieller Großprojekte.
- Förderung von Dorfläden, regionalen Initiativen, Direktvermarktung und lebendiger Kultur.
3. Grünland und Weidetierhaltung erhalten und schützen
- Anerkennung und Schutz von Dauergrünland und Weidetierhaltung als bedeutende CO₂-Senke, artgerechte Tierhaltungsform sowie wichtigem Biodiversitätsraum.
- Konflikte zwischen Wolf und Weidehaltung zugunsten der Weidetiere abwägen, Problemwölfe bejagen.
4. Flächenverbrauch öffentlich dokumentieren und begrenzen
- Aufstellung eines Flächenverbrauchs-Katasters: Kommunen sollen jährlich erheben, wie viel Fläche versiegelt wurde, dies ins Verhältnis zur Gesamtfläche setzen und die Daten veröffentlichen.
- Der Flächenverbrauch ist zu reduzieren, um unsere landwirtschaftlich nutzbaren Böden zu schützen.
5. Energieautarke Kommunen mit bäuerlicher Beteiligung
- Förderung von dezentralen, erneuerbaren Energieprojekten, die durch bäuerliche Betriebe oder Bürgerenergiegenossenschaften getragen werden statt von Investoren aus der Ferne. Wertschöpfung und Entscheidungshoheit müssen vor Ort bleiben.
- In die landwirtschaftliche Nutzung integrierte Agri-Photovoltaik (PV) statt Freiflächen-PV in der Bauleitplanung – mit klaren Kriterien zur landwirtschaftlichen Nutzung.
6. Faire und ökologische Flächenverpachtung
- Kommunale Flächen bevorzugt an ortsansässige, bäuerliche Betriebe zu fairen Bedingungen verpachten.
- Einführung sozial-ökologsicher, transparenter Vergabekriterien zur Verpachtung kommunaler Flächen, orientiert an der gemeinwohlorientierten Verpachtung.
7. Bürokratie sinnvoll nutzen und begrenzen
- Notwendige gesetzliche Vorgaben auf kommunaler Ebene, z.B. im Bau-, Umwelt- oder Naturschutzrecht, so umsetzen und kontrollieren, dass sie unter Praxisbedingungen für die bäuerlichen Betriebe handhabbar bleiben.
8. Regionale und ökologische Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen
- Einführung von Mindestvorgaben für den Einsatz regionaler, möglichst ökologisch und tierwohlorientiert erzeugter Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen. Wenn möglich, Verwendung von Produkten aus der eigenen Gemeinde/dem Kreis.
9. Stärkung regionaler Verarbeitungsstrukturen
- Unterstützung von handwerklichen Bäckereien, Mühlen, Metzgereien und Molkereien in der eigenen Gemeinde oder dem näheren Umkreis.
- Förderung von Hofverarbeitung und regionalen Vermarktungsinitiativen.
- Unterstützung kleiner Handwerksbetriebe bei Genehmigungen, Investitionen und Auflagen, um regionale Wertschöpfungsketten zu ermöglichen und zu sichern.
10. Gentechnikfreie Kommune ausrufen
- Die Kommune erklärt sich per Ratsbeschluss zur „Gentechnikfreien Kommune“. Das bedeutet: Kein Anbau und keine Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen oder Tiere im Gemeinde- oder Stadtgebiet. Dies ist ein wichtiges öffentliches Zeichen für nachhaltige Landwirtschaft, den Erhalt traditioneller Sorten und bäuerliche Selbstbestimmung.
- Unterstützung gentechnikfreier Züchtung und Saatgutinitiativen.
Die bäuerliche Landwirtschaft ist ein unverzichtbarer Teil unserer Dörfer und Gemeinden. Sie verdient politische Unterstützung, faire Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Anerkennung. Wir rufen alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl 2025 auf, sich für eine bäuerliche Zukunftslandwirtschaft vor Ort stark zu machen.
Für Rückfragen und Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.
E-Mail: nrw[at]abl-ev.de
Telefon: 02381 9053170
Website: www.abl-nrw.de
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Über die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen
Der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen, vertritt Bäuerinnen und Bauern von mehrheitlich kleinen und mittelgroßen konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Der gemeinnützige Verein setzt sich für eine bäuerliche, soziale und umweltverträgliche Landwirtschaft ein. Weitere Informationen unter www.abl-nrw.de.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Zusendung eines Belegexemplars.
