Stellungnahme der AbL zum GAP-Direktzahlungen-Gesetz

Die vom Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Freitag den 5.3.2021 an die Verbände der Zivilgesellschaft übersandten Gesetzentwürfe zur kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2023 lassen aus Sicht der AbL stark an Innovationskraft vermissen und geben keine ausreichenden Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Zukunft. In Ihrer schriftlichen Stellungnahme fordert die AbL deswegen umfassende Nachbesserungen und macht konkrete sowie bedarfsgerechte Verbesserungsvorschläge:
  1. Einführung eines Punktesystems in den Öko-Regelungen zur einkommenswirksamen Honorierung von Gemeinwohlleistungen.
  2. Ein dynamisches ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen von zu Beginn der Förderperiode von mindestens 30 Prozent bei gleichzeitigem Abschmelzen der Basisprämie.
  3. Eine Bedarfsgerechte Verteilung der Einkommensstützung durch Einführung einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € sowie eine Verdreifachung der Mittel für kleinere und Mittlere Betriebe durch eine entsprechende Umverteilung.
  4. Einen rechtssicheren Ausschluss aller außerlandwirtschaftlicher Investoren von den Zahlungen.
  5. Die Nutzung von mindestens 4 Prozent der Direktzahlungen für die Junglandwirt*innenförderung sowie die Ausgestaltung derselben als qualifizierte Niederlassungs- statt pauschaler Flächenprämie.
  6. Eine sichere Finanzierung aller mit der 2. Säule verbundenen Förderprogramme durch eine ansteigende und bedarfsgerechte Umschichtung von Mitteln.