AbL zu Gentechnik: Beharrlichkeit zahlt sich aus

Zur Aufhebung des Verschlussstatus der Stellungnahme der Bundesregierung an die EU-Kommission zu neuen Gentechnik-Verfahren kommentiert die Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Annemarie Volling: „In der Auseinandersetzung um die Risikotechnologie Gentechnik zahlt sich Beharrlichkeit aus. Für einen ernstgemeinten gesellschaftlichen Dialog ist Transparenz ein wichtiger Schritt. Deshalb hat die AbL auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes im Juni 2020 das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Herausgabe der Stellungnahme aufgefordert. Das BMEL, an der Spitze mit Ministerin Klöckner, die öffentlich keinen Hehl aus ihren Wünschen zur Deregulierung der neuen Gentechnik-Verfahren macht, weigerte sich bis jetzt, dem Antrag zu entsprechen. Das Ministerium behauptete, dass der Entscheidungsprozess in Sachen neuer Gentechnik durch die Veröffentlichung der Stellungnahme auf europäischer Ebene beeinträchtigt werden könnte.“ Annemarie Volling führt weiter aus: „Die AbL hat das nicht beeindruckt und wir haben die Vorgehensweise des Ministeriums prüfen lassen. Rechtlich ist die BMEL-Argumentation nicht haltbar und die aktuelle Aufhebung des Verschlussstatus bestätigt unsere Rechtsauffassung. Wir werden die Stellungnahme inhaltlich sorgfältig prüfen. Für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ist es Grundvoraussetzung, dass die neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas weiter als Gentechnik reguliert werden. Nur die gesetzliche Regulierung sichert die Wahlfreiheit von Bäuerinnen und Bauern ohne Gentechnik arbeiten zu können. Das in der EU verankerte Vorsorgeprinzip zum Schutz von Umwelt und Gesundheit wird so gestärkt. Diesem Schutz sollte auch das Ministerium verpflichtet sein.“ Hintergrund zur Stellungnahme: Die EU-Kommission wurde vom Rat beauftragt (Council Decision (EU) 2019/1904), eine Studie zum Status und zur rechtlichen Einschätzung der neuen Gentechnik-Verfahren zu erstellen. Diese soll im April 2021 fertig gestellt werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten erstellt. Diesen hat federführend das BMEL unter Einbindung anderer Ressorts beantwortet. Ausgangspunkt ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 (Rechtssache C-528/16), in der der EuGH festgestellt hat, dass auch die neuen Gentechnik-Verfahre wie CRISPR/Cas, ODM, TALEN, Zink-Finger Nuklease etc. Gentechnik sind und diese unter den Anwendungsbereich der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18 fallen und sie somit nach Gentechnikgesetz zu regulieren sind. Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, hat über eine Schriftliche Frage, die Stellungnahme erhalten. Diese war zunächst als „Verschlusssache“ deklariert. Das ist jetzt aufgehoben worden.
10.11.2020