Düngeverordnung verursachergerecht weiterentwickeln

Kontraproduktive Regelungen korrigieren

Aus Anlass der heute in Berlin stattfindenden Sonder-Agrarministerkonferenz zur Novellierung der Düngeverordnung fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Bund und Länder auf, das Düngerecht in Deutschland verursachergerecht weiterzuentwickeln. Die AbL sieht zwar dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Gewässerschutzes vor Einträgen insbesondere auch aus landwirtschaftlichen Quellen an vielen Stellen. Aber sie fordert nach wie vor ein verursachergerechtes Vorgehen. Dem werde auch der nun vorliegende Entwurf der Düngeverordnung nicht gerecht.

"Welche Düngeregeln ein Betrieb einhalten muss, hängt davon ab, ob der Betrieb innerhalb oder außerhalb „roter“, belasteter Gebiete wirtschaftet, und nicht etwa von seiner individuellen Nährstoffversorgung", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der AbL. "Besonders in den roten Gebieten werden alle Betriebe in „Mithaftung“ genommen, während in den „grünen Gebieten“ Risikobetriebe wie solche mit gewerblicher Tierhaltung (d.h. mit zu geringer Flächenausstattung) nicht gesondert angesteuert werden. Einen verursacher­gerechten Ansatz durchzusetzen bleibt daher politische Aufgabe – sowohl für die Weiterentwicklung des Düngerechts als auch für den notwendigen Umbau weiter Teile der Tierhaltung", schreibt die AbL.

In dem vorliegenden Entwurf sind aus Sicht der AbL zudem einige Regelungen enthalten, die kontraproduktiv wirken können. Das gelte u.a. für die ersatzlose Streichung der Möglichkeit, organische Dünger auf oberflächlich gefrorenen Böden aufzubringen, die tagsüber auftauen und aufnahmefähig sind. Auch bei den Vorgaben zur Ausbringungstechnik fordert die AbL Bund und Länder dazu auf, wirkungsgleiche Maßnahmen zur Behandlung von Gülle anzuerkennen.

Die aktuelle AbL-Stellungnahme zur Düngeverordnung vom 12.03.2020 findet sich_hier.

Die AbL-Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des BMEL vom 20.12.2019 - vom 15.01.2020 findet sich_hier.