AbL-Hintergrundpapier: Keine neue Gentechnik durch die Hintertür

Achtung: Erneut plant die Gentechnik-Industrie und Wissenschaftslobbyisten einen Gentechnik-Angriff auf
unsere Äcker, Ställe und Teller. Nach dem klaren Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli
2018, wonach die neuen Gentechnik-Verfahren (wie bspw. CRISPR/Cas) als Gentechnik zu regulieren sind, gibt es erheblichen Lobbydruck seitens der Gentechnik-Anwender, das bestehende Gentechnik-Recht aufzuweichen oder die neuen Gentechnik-Verfahren von der Regulierung auszunehmen. Das wäre ein Freifahrtschein für die Gentechnik-Anwender: Keine verpflichtenden Risikoprüfungen, keine Kennzeichnung, keine Haftung. Das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und unsere Wahlfreiheit würden ausgehebelt. Denn ohne Regulierung der neuen Verfahren als Gentechnik würden neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ohne Risikoprüfung und -bewertung, Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung auf den europäischen Markt kommen. Bäuerinnen und Bauern, Züchter*innen, Verarbeitungsunternehmen, der Handel, aber auch Verbraucher*innen hätten keine Wahlfreiheit mehr, was sie anbauen, verfüttern oder essen wollen. Die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung, aber auch Züchter*innen könnten sich nicht mehr vor Kontaminationen durch die neuen GVO schützen, es gäbe kein Standortregister mehr, keine „Koexistenz“-Regelungen, aber auch keine Haftung bei Verunreinigungen. Gentechnik-Anwender würden sich so ihre Profite sichern ohne dass sie Verantwortung für ihre Produkte übernehmen müssten. Eine Kampfansage für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Das aktuelle AbL-Hintergrundpapier erläutert die Funktionsweise der neuen Gentechnik-Verfahren, ihren rechtlichen Status und setzt sich kritisch mit den Behauptungen der Gentechnik-Befürworter auseinander. Zum Hintergrundpapier_hier.

15.12.2019
Von: AbL-Hintergrundpapier