AbL startet Online-Rechner zur GAP-Reform

AbL will mit EU-Direktzahlungen gezielt Leistungen für Umwelt und Tierwohl honorieren. Vorschlag für neue EU-Umweltregelungen (Eco-schemes)

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) will in der aktuellen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erreichen, dass mit den Direktzahlungen der EU in Zukunft Umwelt- und Tierwohlleistungen der Betriebe gezielt honoriert werden. Dafür schlägt sie ein übersichtliches Bündel grundlegender Kriterien für die Flächenwirtschaft und Tierhaltung vor.

Bei den flächenbezogenen Leistungen geht es der AbL z.B. um eine vielfältigere Flächenstruktur zur Stärkung der Artenvielfalt, um eine vielfältigere Fruchtfolge, den Anbau von Leguminosen, den Anteil von Grünland sowie von Landschaftselementen wie Hecken und Feldrainen im Betrieb. Auch die Flächenbindung der Tierhaltung wird berücksichtigt. Zur Erfassung dieser Kriterien bedient sich der AbL-Vorschlag im wesentlichen solcher Angaben, die heute bereits im Antrag auf Direktzahlungen erhoben werden. Das ist bei der Bewertung des Tierwohls anders, hier werden z.B. der Stallplatz je Tier, eingestreute Liegeflächen, Außenklimabereiche, Auslauf und Weidehaltung erfasst.

Wie das konkret aussieht, können Landwirte jetzt mit einem Online-Rechner für ihren Betrieb ausprobieren. Auf der Internet-Seite www.abl-ev.de/punktesystem können die jeweiligen Angaben anonym eingegeben werden. Über ein Punktesystem werden die Kriterien automatisch bewertet und in Leistungsprämien umgerechnet. Der Online-Rechner zeigt auch an, wie sich die Prämien z.B. durch die Aufnahme einer zusätzlichen Ackerkultur in der Fruchtfolge verändern.

Einführen will die AbL ihren Vorschlag über das neue Instrument der „Öko-Regelungen“ (Eco-schemes), das die EU-Kommission in ihren Verordnungsentwurf für die GAP nach 2020 aufgenommen hat. Nach den Plänen der Kommission sollen ab 2021 alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, den Landwirten eine Honorierung freiwilliger Umweltleistungen aus Geldern der Direktzahlungen anzubieten. 

„Wir sehen in dem Vorschlag der EU-Kommission eine große Chance, um konkrete Leistungen, die sehr viele Bäuerinnen und Bauern heute schon für Umwelt- und Klimaschutz und auch für das Tierwohl erbringen, wertzuschätzen und attraktiv zu honorieren. Wir unterstützen deshalb die verbindliche EU-weite Einführung des Instruments, das aber noch mit einem angemessenen Mindestbudget im EU-Recht auszustatten ist. Außerdem wollen wir nicht investive Tierwohlleistungen ebenfalls als förderfähig mit aufnehmen“, erklärt der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz.

„Um zu zeigen, dass das praxisnah umsetzbar ist und sich auch für die Betriebe lohnt, wollen wir mit dem Online-Rechner allen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit geben, das bezogen auf ihren eigenen Betrieb nachzuprüfen und nachzurechnen. Wir freuen uns über Kritik und Rückmeldungen. Denn letztlich geht es darum, eine Agrarpolitik mitzugestalten, die gut für den Tier- und Naturschutz und gut für uns Bäuerinnen und Bauern ist“, so Schulz.

10.10.2018
Von: Pressemeldung