Bauern in NRW begrüßen das Urteil zum Hambacher Forst

Pressemitteilung vom 05.10.2018 Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft NRW (AbL-NRW) begrüßt das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster zum Schutz des Hambacher Forstes. Der Landesvorsitzende
Bernd Schmitz bezeichnet die Urteilsbegründung als richtigen Wegweiser in Sachen Wertigkeiten
unserer Gesellschaft. „Wenn RWE für das Gericht nicht ausreichend begründen kann, warum es
einen uralten Waldbestand roden will, der reich an biologischer Vielfalt und ökologischer Relevanz
ist, muss so bald wie möglich die Kohlekommission entscheiden, wie lange es noch weiter gehen
darf, mit der Klimaaufheizung durch die Braunkohle.“
Das muss die Konsequenz aus dem heutigen Urteil sein, damit Landwirtschaft in unseren
Breitengraden auch noch eine Zukunft hat, in der gute Lebensmittel mit ausreichenden Erträgen die
Existenz für bäuerliche Betriebe sichern. Um dies zu unterstreichen, werden Bauern der AbL-NRW am morgigen Samstag 6.10.2018 die
Demonstration am Hambacher Forst mit ihren Traktoren unterstützen. Die Forderung nach dem
Stopp des Kohleabbaus und schnelleren Wegen hin zu mehr Klimaschutz werden die
Hauptforderungen sein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich endlich ausreichend intensiv
für die Einhaltung der Klimaziele einzusetzen. Erfreut über die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Aachen zur Aufhebung des
Demonstrationsverbots am Hambacher Forst zeigt sich AbL-Vorstandsmitglied und Waldbauer
Gregor Kaiser aus dem Sauerland. Es spreche "Überwiegendes" dafür, dass das von der Aachener
Polizei wegen Sicherheitsbedenken ausgesprochene Verbot der Demonstration rechtswidrig sei, so
das Gericht. „Das ist ein guter Tag für den demokratischen Rechtsstaat. Viele Menschen wollen ihr
Unverständnis über die Absichten von RWE und Landesregierung kundtun – und dies können sie
nun auf gesicherter rechtlicher Basis.“ Die AbL fordert die Bäuerinnen und Bauern auf, zahlreich an
der Demo für Klimaschutz und Walderhalt teilzunehmen. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand
zur Pflicht.
05.10.2018