Stellungnahme zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration

Im Jahr 2013 wurde im deutschen Tierschutzgesetz das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 verankert. Nach heute geltendem Recht sind die Sauen haltenden Betriebe ab dem 1. Januar 2019 verpflichtet, andere Verfahren als die betäubungslose Kastration anzuwenden. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Länderministerien haben aber bis heute keine Klarheit für die Sauenhalterinnen und Sauenhalter darüber hergestellt, welche Verfahren von ihnen und den kontrollierenden Stellen als wirksam schmerzausschaltend und arzneimittelrechtlich zugelassen anerkannt werden.Die AbL kritisiert in aller Schärfe, dass in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung nichts Effektives unternommen worden ist, um die Sauenhalterinnen und Sauenhalter in die Lage zu versetzen, den für den Tierschutz wichtigen Verzicht auf das betäubungslose Kastrieren der Ferkel in der breiten Praxis umzusetzen. Die Betriebe sehenden Auges in diese Situation laufen zu lassen ist unverantwortlich und grenzt an Politikversagen.In dieser Situation fordert die AbL:
  • eine qualifizierte, konditionierte Verlängerung der Frist um ein Jahr auf 01.01.2020,
  • Herstellung von Rechtssicherheit über die Verfahren, die den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (Schmerzausschaltung) und des Arzneimittel- und Veterinärrechts (bzgl. Mittelzulassung und Anwenderkreis) entsprechen,
  • Qualifizierte Ausbildung und übergangsweise finanzielle Förderung von Personen, die die zugelassenen Narkose-Verfahren durchführen; das können auch überbetriebliche Fachkräfte (wie in der Besamungstechnik) sein, die nicht selbst Tierärzte sind,
  • Förderung für die Anschaffung von Narkosegeräten z.B. für die Inhalationsnarkose unter Einsatz von Isofluran (wird im NEULAND-Programm seit 10 Jahren erfolgreich eingesetzt); die Förderung sollte auf die Dauer der Übergangsfrist beschränkt sein,
  • Politische und organisatorische Unterstützung der Sauenhalterinnen und Sauenhalter gegenüber den nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette, um die zusätzlichen Kosten der betäubungslosen Ferkelkastration auf die gesamte Kette bis hin zu den Kunden zu verteilen. Die Kosten entsprechen etwa einer Preissteigerung um bis zu 10 % des aktuellen Ferkelpreises.
  • Vorantreiben einer Marktdifferenzierung mit einer überzeugenden staatlichen Tierwohlkennzeichnung, in die auch die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht einzubeziehen ist,
  • Erarbeitung und Vereinbarung einer umfassenden Nutztierhaltungsstrategie mit allen beteiligten Interessenvertretern.
Diese Nutztierstrategie muss die verschiedenen "Baustellen" des notwendigen Umbaus in der Schweinehaltung umfassen und zu rechtssicheren und für die Betriebe auch finanziell attraktiven Regelungen bis hin zum Förderrecht führen. Die AbL hat dazu konkrete Vorschläge vorgelegt in ihrem Papier Umbau in der Schweinhaltung.