Kein Gentechnik-Weizen in Gatersleben

Schadensersatzklage endgültig abgewiesen.

Von neun Jahren machten sechs junge Menschen mit ihrer spektakulären Aktion auf die fahrlässige Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in der Genbank Gatersleben aufmerksam. Anfang September ist die gegen sie erlassene Schadensersatzklage des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben endgültig abgewiesen worden.

Es war einer jener Freisetzungsversuche, bei dem man sich im Nachhinein fragt, weshalb man, selbst wenn man den Einsatz gentechnischer Methoden befürwortet, derart ignorant und leichtsinnig agieren muss. Auf dem Gelände des IPK, wo seit über 100 Jahren gesammelte Weizensorten konserviert und zum Erhalt angebaut werden, fand 2008 eine Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen statt.

Es war diese Gefährdung, die mögliche, ja wahrscheinliche Kontamination von alten, für zukünftige Züchtungen aber notwendigen Sorten, die sechs junge Menschen dazu brachte, nachts mit Unkrauthacken den Gentechnik-Weizen-Versuch unschädlich zu machen.

Das gegen sie erhobene Strafverfahren wurde nach zahlreichen Verhandlungen letztendlich auf Staatskosten eingestellt.

Parallel lief ein Schadensersatzverfahren, bei dem das IPK Gatersleben ursprünglich 240.000 € forderte, so viel würde es kosten, den Versuch zu wiederholen. Zur endgültigen Abweisung der Schadensersatzklage als offensichtlich unbegründet führte eine der Rechtsanwälte der Feldberfreier, Katrin Brockmann aus: „Im Lauf des Prozesses bestätigten sich nicht nur die vorher geltend gemachten Risiken für die Pflanzen der Genbank. Es wurde noch dazu deutlich, dass diese mit vielen Steuergeldern subventionierte Freisetzung ein schlecht geplanter Versuch war, dessen Durchführung zu wünschen übrig ließ und dessen Auswertung schon im ersten Jahr nicht antragsgemäß erfolgte. Letztendlich konnte das IPK Gatersleben, trotz der ihnen in den ersten Jahren zunächst sehr gewogenen Richtern, im Prozess nicht nachweisen, dass der Freisetzungsversuch durch die Feldzerstörung nicht auswertbar war.“

Erfreut zeigt sich auch Feldbefreier C.P. über den Urteilsspruch, macht aber gleichzeitig auf die Bedrohungen durch die Einführung neuer Techniken der Genmanipulation aufmerksam: „Dass diesem ökologischen Erfolg auch juristische Siege folgen, zeigt, dass die Agrogentechnikindustrie sich hier nicht durchsetzen konnte. Wenn sie nun versuchen, das Gentechnikgesetz durch den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren zu umgehen, werden sie auch zukünftig den Widerstand der Zivilgesellschaft zu spüren bekommen.“

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat den Freisetzungsversuch von Gentechnik-Weizen in der Wiege des Saatguts von Anfang an kritisch begleitet. „Wir haben 30.000 Einwände gegen den Versuch organisiert, aus der Zivilgesellschaft, von Bäuerinnen und Bauern, Bäckern, Ärzten, Umweltverbänden. Selbst eine Klage hat das IPK nicht aufhalten können. Mögliche Kontaminationen wertvoller Weizen-Ressourcen wurden billigend in Kauf genommen,“ so Annemarie Volling von der AbL. “Wenn dies so arrogant ignoriert wird, darf man sich nicht wundern, dass hier aus Notwehr Hand angelegt wurde. Wir als Zivilgesellschaft werden auch in Zukunft wachsam sein und darauf achten müssen, dass unsere Lebens- und Futtermittel frei von Gentechnik bleiben.“  

In der Broschüre: „Risiken und Nebenwirkungen“ wird ausführlich über die Freisetzung des Gentechnik-Weizens in Gatersleben und Hintergründe aus den Prozess-Akten berichtet. Sie findet sich hier.