Erfolgreicher Umbau nur mit Bäuerinnen und Bauern möglich

Pressemitteilung der AbL e.V. zum Entschließungsantrag: Umbau der Tierhaltung

AbL-Vorsitzender Martin Schulz kommentiert:

„Wir Bäuerinnen und Bauern wollen die Tierhaltung umbauen. Aber in dem bisherigen Prozess fehlt für uns noch Planungssicherheit. Das vorliegende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gilt erst ab 30 Kilogramm und berücksichtig nur das halbe Schweineleben. Auch wenn der Entschließungsantrag den Willen bekundet, diese Lücke schließen zu wollen, ist es aus Sicht der AbL notwendig, die Sauenhaltung umgehend ins Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mit aufzunehmen. Für sauenhaltende Betriebe ist und bleibt Unklar, wann welche Kriterien auf sie zukommen. Und es wird der Verbraucherschaft kaum zu vermitteln sein, dass die Tierhaltungskennzeichnung nur für das halbe Schweineleben gilt. Außerdem fordert die AbL Bundesminister Özdemir und die Ampelkoalition auf, die Ausgestaltung des Bundesprogrammes zur Finanzierung möglichst nah an den Plänen der Borchert-Kommission auszurichten. Dafür braucht es langfristige und verlässliche Verträge, mit Laufzeiten von zwanzig Jahren und verbindlichen Prämienhöhen, die auch Anreize für tierhaltende Betriebe bieten. Erst mit Klarheit und Planungssicherheit können und werden sich die Betriebe auf den Weg machen.“

Links:

  • Stellungnahme zu den Entwürfen des Bundesprogramms von März 2023 – hier
  • Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesprogramms von Januar 2023 – hier
  • Stellungnahme zu dem Entwurf Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von Januar 2023 – hier
  • Stellungnahme zu dem Entwurf Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom August 2022 – hier
19.04.2023