Beginnende Verhandlungen zur GAP in der EU müssen bisherige Positionen mutig weiterentwickeln

Pressestatement der AbL e.V. zum Beginn des Triloges zur GAP

Mit den voraussichtlich in dieser Woche startenden Verhandlungen zur Zukunft der Europäischen Agrarpolitik (GAP) zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission (Trilog) werden die Weichen für die Entwicklung der Landwirtschaft bis ins Jahr 2027 gestellt. Die im Vorfeld des Triloges festgelegten Positionen geben aus Sicht der AbL keine ausreichenden Antworten auf die Herausforderungen für Bauern, Umwelt- und Tierschutz und müssen im Trilog entsprechend weiterentwickelt werden.

Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz ist Schweinehalter in Niedersachsen und bewirtschaftet rund 100 ha Fläche. Er kommentiert:
„Dem Europäischen Rat und Parlament ist es im Vorfeld des Triloges nicht gelungen, sich jeweils auf eine konsequente Neuausrichtung der GAP entlang des notwendigen Veränderungsbedarfes zu einigen. Zu groß ist der Anteil der Agrarmilliarden aus Brüssel, der auch weiterhin weitestgehend pauschal pro Hektar Land ausgezahlt werden soll. Dies wird weder der ökonomisch sehr angespannten Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe noch dem Natur-, Klima- und Tierschutz ausreichend gerecht.

Von den politisch Verantwortlichen im Trilog fordert Schulz:
„Erstens: Damit die kommende GAP den notwendigen Übergang hin zu einem System der einkommenswirksamen Entlohnung von Gemeinwohlleistungen schafft, ist es notwendig, die Direktzahlungen schrittweise bis auf null abzuschmelzen und das für alle Mitgliedstaaten verbindlich einzuführende Budget der Eco-Schemes entsprechend jährlich anzuheben.

Zweitens: Da der Fruchtfolge sowohl für die Risikostreuung unserer Höfe aber auch für den Schutz der biologischen Vielfalt eine Schlüsselrolle zukommt, muss bereits in den Grundanforderungen eine Fruchtfolge mit mindestens vier Gliedern samt einer Hülsenfrucht festgelegt werden.

Drittens: Um endlich zu einer gerechten Verteilung der Gelder zu kommen, muss eine verbindliche Degression ab 60.000 € eingeführt werden, die ab spätestens 100.000 € komplett gekappt wird und max. 50 Prozent der Lohnkosten berücksichtigt.“