Ein Fallbeispiel in Hamburg: Ein Immobilienmarklerpaar verdrängt den jahrzehntelang wirtschaftenden Milchhof der Bauernfamilie Jaacks in Hamburg-Rissen, um einen Pferdehof zu eröffnen. Die Wirtschaftsbehörde hat dem Immobilienmarkler aufgrund eines 2-seitigen landwirtschaftlichen Konzeptes gleichgestellt mit dem Milchbetrieb.
Familie Jaacks hat Klage gegen die Entscheidung der Wirtschaftsbehördeeingelegt. Die Hamburger Politik greift nicht entschieden ein, obwohl nach dem Grundstückverkehrsgesetz der aktive Landwirt Vorrang haben sollte etwa vor außerlandwirtschaftlichen Investoren.
Es ist der Politik von Bund und Ländern längst bekannt, dass das veraltete Grundstücksverkehrsgesetz nicht mehr verhindert, dass Bauernland zunehmend von außerlandwirtschaftlichen Investoren aufgekauft wird. Deshalb wurde von der Politik in Bund und Ländern 2014 ein wegweisender Bericht zum Bodenmarkt herausgegeben - aber deren Empfehlungen nicht umgesetzt. Jetzt ist die Politik in Hamburg in der Pflicht, für ihre wissentlichen Versäumnisse in der Bodenmarktpolitik Verantwortung zu übernehmen.
Die aktuelle Corona-Pandemie verdeutlicht die Systemrelevanz der Lebensmittelversorgung und die Vorzüge regionaler Versorgungsstrukturen. Ein Pferdehof kann eine nachhaltige Weidehaltung nicht ersetzen, die eine Bedeutung für Artenvielfalt und Klimaschutz hat und mittels dieser Lebensmittel erzeugt werden. Dieses Fallbeispiel zeigt, dass das Grundstücksverkehrsgesetz brüchig ist und auch in Westdeutschland nicht mehr verhindern kann, dass zunehmend außerlandwirtschaftliche Investoren den Bäuerinnen und Bauern das Land weg kaufen.
In Ostdeutschland hat die AbL Thüringen erst kürzlich den Fall aufgedeckt, dass ein ehemaliger Bauernpräsident Tausende von Hektare Land an eine Aldi-Stiftung verkauft hat.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern:
Hintergründe
Fallbeispiel Westdeutschland
Fallbeispiel Ostdeutschland