Geue Gentechnik-Verfahren müssen reguliert bleiben

Vorsorgeprinzip, Wahlfreiheit und gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sichern

Aktuell erstellt die EU-Kommission eine Studie, in der die Auswirkungen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu den neuen Gentechnik-Verfahren (wie CRISPR, TALEN, ODM, ZFN) erfasst werden sollen. Mitgliedstaaten und Stakeholder werden befragt. Auch in der "Farm to Fork"-Strategie der EU-Kommission, die Ende April veröffentlicht werden soll, könnten die neuen Gentechnik-Verfahren explizit genannt werden, in der Hoffnung, dass sie eine Rolle bei der „Erhöhung der Nachhaltigkeit“ und bei den Herausforderungen des Klimawandels spielen könnten (so steht es in einem Leak von Anfang März). Die AbL ist der Meinung, dass die neuen Gentechnik-Verfahren sowohl aus Vorsorge- als auch aus wirtschaftliche Gründen reguliert werden müssen, so wie es das EuGH-Urteil vom 25. Juli 2018 bestätigt hat. Nur so kann die Wahlfreiheit für alle Akteure der Wirtschaftskette und die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung gewährleistet werden. Zur AbL-Stellungnahme: "Neue Gentechnik nach EU-Gentechnik-Recht regulieren" hier.

20.03.2020