Grundsatz der EU-Agrarreform bestätigt

Zahlungen werden an flächendeckende Umweltstandards gebunden. „Der Versuch der Minister, das mit einer Flut an Schlupflöchern zu untergraben, wird scheitern“.

Neuer Aufschlag für die ersten Hektar aus 30 Prozent der Direktzahlungsmittel. AbL fordert: „Dass muss Deutschland voll ausschöpfen“. Zur Stärkung der Bauern gegenüber Agrar- und Ernährungsindustrie setzt AbL auf das Parlament Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht den Ansatz der aktuellen EU-Agrarreform durch das nun beschlossene Verhandlungsmandat des EU-Agrarministerrates bestätigt und damit gestärkt, warnt aber davor, den Ansatz durch eine bürokratische Flut an nationalen Sonderregeln und Ausnahmen vor allem beim Greening aushebeln zu wollen. „Der Reformansatz von Agrarkommissar Dacian Cilos hat auch im EU-Agrarministerrat den Blockadeversuchen sehr weitgehend widerstanden“, kommentiert der AbL-Bundesvorsitzende Bernd Voß die Einigung. „Das Greening kommt. Über diese Bindung der Direktzahlungen gelten in Zukunft für alle Betriebe flächendeckend einzuhaltende ökologische Mindeststandards oberhalb des gesetzlichen Niveaus“, erläutert Voß. „Bundesministerin Ilse Aigner und andere haben es nicht geschafft, dieses Prinzip zu verhindern. Jetzt versuchen sie, diesen Grundsatz mit einer Fülle von Schlupflöchern zu untergraben und blähen dafür den Verordnungstext zu einem bürokratischen Wirrwarr auf, der für die Betriebe viele Rechtsunsicherheiten schafft“, hält der AbL-Vorsitzende der Bundesministerin vor. „Frau Aigner will offenbar Mais-Monokulturen weiterhin voll mit Steuergeldern fördern. Wir brauchen aber nicht mehr Bürokratie, sondern einige wenige klare und wirksame Regeln, die in der Praxis eine echte Fruchtfolge bringen, das Dauergrünland erhalten und einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten“, fordert Voß. Die AbL erwartet beim Greening noch Korrekturen in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene. „Auch die nationale Umsetzung wird noch erhebliche Debatten auslösen“, so Voß. Die AbL-Bundesvorsitzende Maria Heubuch kritisiert, dass die Agrarminister sich nun dafür aussprechen, eine stufenweise Kürzung der Basisprämien und eine Obergrenze ins Belieben der Mitgliedstaaten zu legen. „Das geht maßgeblich auf das Konto von Ministerin Aigner. Sie ist allerdings auch hier damit gescheitert, den Ansatz ganz weg zu bekommen“, so Heubuch. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Basisprämien der EU je Betrieb nicht mehr unbegrenzt zu zahlen, sondern ab 150.000 Euro stufenweise zu kürzen und bei 300.000 Euro pro Jahr eine Obergrenze einzuziehen, wobei die Lohnkosten der Betriebe kürzungsmindernd in Ansatz gebracht werden sollen. Der Agrarrat will die konkreten Zahlen und Kürzungssätze sowie die Anrechenbarkeit der Arbeit streichen. „Frau Aigner macht in Brüssel Politik gegen bäuerliche Betriebe. Auch hier muss Frau Aigner ihren bisherigen Kurs grundlegend ändern. Wir fordern einen Einstieg in eine faire Agrarpolitik“, so Heubuch. Die AbL weist darauf hin, dass das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission im wesentlichen bestätigt hat und die Obergrenze EU-weit verbindlich einführen will, allerdings will es Agrargenossenschaften ausnehmen, was die AbL für juristisch angreifbar hält. Positiv wertet die AbL, dass der Agrarrat die Einführung eines Zahlungs-Aufschlags für die ersten Hektar je Betrieb unterstützt. Die Mitgliedstaaten können das anwenden und für maximal so viel Hektar je Betrieb einen Aufschlag zahlen, wie der Durchschnittsgröße aller Betriebe im Mitgliedstaat entspricht (in Deutschland bis zu 46 ha). Dafür können sie 30 Prozent der EU-Direktzahlungsmittel einsetzen. „Wir fordern nun Ministerin Aigner und die Bundesländer auf, das in Deutschland umzusetzen und das Mittelvolumen voll zu nutzen. Das stärkt die kleineren und mittleren Betriebe, wo die meisten Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sind“, sagte Heubuch. Das EU-Parlament hat bereits dafür gestimmt, und auch EU-Agrarkommissar Ciolos spricht sich dafür aus. Mit Unverständnis reagiert die AbL darauf, dass die Agrarministerinnen und Minister den Bauern das Recht zur Gründung von anerkannten Erzeugergemeinschaften nicht EU-weit und für alle Produktspaten geben wollen. Anders als EU-Kommission und Parlament will der Ministerrat die Mitgliedstaaten nur für einige wenige Sektoren wie Milch, Obst und Gemüse verpflichten, den Bauern die Bündelung ihres Angebots am Markt zu genehmigen. „Damit stellen sich die Landwirtschaftsminister gegen die notwendige Stärkung der Bauern gegenüber Schlachthöfen und anderen Unternehmen der Lebensmittelkette“, kritisiert Heubuch. „Bundesministerin Ilse Aigner hat zudem mit dafür gesorgt, dass die mögliche Allgemeinverbindlichkeit von Beschlüssen großer Erzeugergemeinschaften ausgerechnet für den Milchmarkt ausgeschlossen werden soll. Es scheint fast so, als hätte da jemand Angst vor dem relativ hohen Bündelungsgrad der Milcherzeuger in Deutschland“, so Heubuch. „Dazu passt auch, dass die Agrarminister den Vorschlag des EU-Parlaments zur Vermeidung von Milch-Überschüssen zumindest in Marktkrisen nicht aufgenommen haben“, ergänzt der AbL-Vorsitzende Bernd Voß. Das EU-Parlament schlägt vor, in Zeiten starker Ungleichgewichte am Milchmarkt einen Bonus an solche Milcherzeuger zu zahlen, die für eine gewisse Zeit mindestens 5 Prozent weniger Milch abliefern. Finanziert werden soll das aus Abgaben, die von Betrieben erhoben werden, die ihre Milcherzeugung um 5 Prozent oder mehr ausgedehnt haben. „Wir setzen darauf, dass die Verhandlungsführer des EU-Parlaments nicht vor den Ministern einknicken, sondern dafür sorgen, dass Überschüsse nicht staatliche Lagerhallen füllen und dann mit Exportsubventionen in Drittländer gedrückt werden, sondern gar nicht erst erzeugt werden“, kennzeichnet Voß die Erwartung der AbL. Scharf kritisiert die AbL, dass sowohl Parlament als auch die Agrarminister an den Exporterstattungen festhalten wollen. Lobend äußert sich der AbL-Vorsitzende dazu, dass mit Unterstützung der Bundesministerin Ilse Aigner die EU-Finanzierungsanteile für spezifische Fördermaßnahmen der Zweiten Säule (Ländliche Entwicklung) u.a. im Bereich Agrarumwelt und Ökolandbau auf 75 Prozent erhöht worden sind. Außerdem weist die AbL darauf hin, dass wie das EU-Parlament auch der Rat den Mitgliedstaaten ermöglichen will, bis zu 15 Prozent der Direktzahlungsmittel für Maßnahmen der zweiten Säule umzuschichten. „Auch das muss Deutschland qualifiziert umsetzen, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel beim EU-Gipfel Anfang Februar zulasten Deutschlands überdurchschnittlichen Kürzungen in diesem Bereich zugestimmt hat. Das muss wie bei der heutigen Modulation mit einer Freigrenzen je Betrieb bzw. einer Staffelung verbunden werden“, so Voß. „Weil den Ministern wie schon den EU-Abgeordneten bisher der Mut zu EU-weit einheitlichen fortschrittlichen Entscheidungen fehlt, erkaufen sie gemeinsame Beschlüsse mit einer erheblichen Ausweitung der nationalen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Gerade weil so viel auf nationaler Ebene zu entscheiden sein wird, fordern wir alle Parteien auf, vor der Bundestagswahl klar zu sagen, wie sie im einzelnen nach der Wahl entscheiden wollen“, so Voß.
22.03.2013
Von: Pressemitteilung