Bundesregierung kürzt bei Kleinbetrieben und Ländlicher Entwicklung und beschenkt die Großen

AbL fordert Sonder-Ministerkonferenz von Bund und Ländern zum Umsteuern auf

Anlässlich der heute Nachmittag in Berlin stattfindenden Sonder-Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern warnt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vor Entscheidungen, die zu einer weiteren Benachteiligung der bäuerlichen Betriebe und der ländlichen Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und Europa führen. Die AbL weist darauf hin, dass die Bundesregierung nicht nur die Einführung einer Obergrenze für die Direktzahlungen der EU an landwirtschaftliche Betriebe ablehnt und das in den Verhandlungen zur aktuellen EU-Agrarreform und zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis 2020 mit aller Macht durchzusetzen versucht. „Zudem drohen, ebenfalls maßgeblich auf Druck der Bundesregierung, auch die bisherigen Elemente einer degressiven Staffelung bei den Direktzahlungen abgeschafft zu werden“, so Bernd Voß, Bundesvorsitzender der AbL. Diese Staffelung erfolgt heute im Zuge der so genannten Modulation, also der gestaffelten Kürzung von Direktzahlungen zugunsten der gezielten Fördermaßnahmen im Bereich der Ländlichen Entwicklung wie den Agrarumweltmaßnahmen, erläutert die AbL. Die Bundesregierung fordert die Abschaffung dieser Staffelung bei der Modulation seit Jahren und will die Umschichtung der Summe für die ländliche Entwicklung linear, also undifferenziert vornehmen. Die EU-Kommission ist dieser Forderung gefolgt, allerdings schlägt die EU-Kommission immerhin die Einführung einer neuen Staffelung bei sehr großen Betrieben vor. „Allein durch die Abschaffung der Modulations-Staffelung verlieren Betriebe mit weniger als 20 Hektar über 8 % ihrer Direktzahlungen, während vor allem Großbetriebe bessergestellt werden. Ein Betrieb, der heute z.B. eine Million Euro Direktzahlungen aus Brüssel bekommt, gewinnt 4,5 % durch die Abschaffung dieser Staffelung. Die Bundesministerin Ilse Aigner ist aufgefordert, hierfür einen Ausgleich durchzusetzen“, so Voß. Zudem fordert die AbL, im Zuge der aktuellen Reform der EU-Agrarpolitik zusätzlich einen Aufschlag von 100 Euro für die ersten 20 Hektar je Betrieb einzuführen. „Es muss mehr Geld bei den kleineren und mittleren Betrieben ankommen, wenn wir die noch verbliebenen Betriebe erhalten wollen, und das wollen wir. An der Vielfalt und Vielzahl der Betriebe hängen nicht nur die Familien auf den Höfen, es hängt auch der Erhalt der Kulturlandschaften, der Artenvielfalt und eine lebendige ländliche Wirtschaftsntwicklung daran“, erklärt Voß. Schließlich fordert die AbL die Bundesregierung auf, den Vorschlag der EU-Kommission, der eine gestaffelte Obergrenze mit Anrechenbarkeit der betrieblichen Arbeitskosten vorsieht, nicht länger zu torpedieren, sondern ihn zu unterstützen und positiv weiter zu entwickeln. „Die Übersubventionierung vor allem in durchrationalisierten flächenstarken Ackerbaubetrieben muss beendet werden. Wer beim EU-Agrarhaushalt an Kürzungen denkt, muss hier ansetzen. Die zukunftsweisenden Maßnahmen innerhalb der Förderung der Ländlichen Entwicklung dürfen dagegen nicht gekürzt, wie es die Verhandlungsführung der Bundesregierung zum EU-Finanzrahmen befürchten lässt, sondern müssen ausgebaut werden“, so der AbL-Vorsitzende Bernd Voß abschließend.
12.12.2012
Von: Pressemitteilung