Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: Bundesregierung muss sich klar zu Rechten von Bauern und Bäuerinnen weltweit bekennen und UN-Erklärung zustimmen

[Aachen, Bad Honnef-Rhöndorf, Berlin, Hamm, Köln, 16.04.2018] Die deutsche Bundesregierung hat die große Chance, die Rechte von Bauern und Bäuerinnen weltweit zu stärken. Das betont ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Bauernorganisationen, entwicklungspolitischen und Menschenrechtsorganisationen anlässlich der heute beginnenden, voraussichtlich letzten Verhandlungsrunde des UN-Menschenrechtsrats zur Erklärung der Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen. Damit die Menschenrechte ländlicher Bevölkerungsgruppen weltweit umfassender geschützt werden können, müsse die Bundesregierung der Erklärung dringend zustimmen, fordern die beteiligten Organisationen.

Menschenrechtsverletzungen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern

Viele der zwei Milliarden Kleinbauern und Kleinbäuerinnen sowie andere Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, sind nach Angaben des Bündnisses in zunehmendem Maße Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Die Erklärung der Vereinten Nationen sei ein wichtiges Instrument, um dem einen Riegel vorzuschieben. „Deutschland und die EU betonen gerne, dass sie nachhaltig zur Bekämpfung von Armut und Hunger beitragen wollen", ergänzt Andrea Müller-Frank von Brot für die Welt. „Jetzt können sie zeigen, wie ernst sie es meinen." Global betrachtet sei die ländliche Bevölkerung überdurchschnittlich von Hunger und Armut betroffen. Wenn die Bundesregierung das ändern wolle, müsse sie die in der UN-Erklärung zur Diskussion stehenden Rechte anerkennen und umsetzen.

Schädliche Agrarinvestitionen

Insbesondere im globalen Süden würden den in der Landwirtschaft tätigen Menschen in wachsendem Umfang wichtige Lebensgrundlagen entzogen. „Die Ausbeutung und Privatisierung natürlicher Ressourcen wie Land, Wasser und Saatgut geht einher mit gewaltsamen Vertreibungen und der Verschärfung des Hungers. Die UN-Erklärung ist dringend nötig, um ländliche Bevölkerungsgruppen vor den schädlichen Auswirkungen von Agrarinvestitionen und internationalen Handelsabkommen zu schützen“, sagt Jan Urhahn vom entwicklungspolitischen INKOTA-netzwerk.

Außerdem verschärfe sich die Menschenrechtslage ländlicher Bevölkerungsgruppen immer weiter. Das hätten bisherige Regelungen zur Sicherung von Menschenrechten nicht verhindert. „Die UN-Erklärung ergänzt bereits existierende Menschenrechte so, dass sie angemessen auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituationen ländlicher Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind“, erklärt Gertrud Falk von der Menschenrechtsorganisation FIAN. „In vielen Ländern werden Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, eingeschüchtert oder gar ermordet“, erklärt Alessa Heuser von MISEREOR. „Ihre Kriminalisierung muss endlich gestoppt und ihre Arbeit stärker als bisher unterstützt werden.“ 

Subventionen nur für bäuerliche Landwirtschaft

„Darüber hinaus werden auch in Deutschland und Europa Bauern und Bäuerinnen durch eine Landpolitik diskriminiert, die nicht zuletzt in Form von Subventionen einseitig die Agrarindustrie fördert“, kritisiert Paula Gioia, Bäuerin und Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Europäischen Koordination Via Campesina (ECVC). „Dem Sterben bäuerlicher Höfe und der zunehmenden Landflucht muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Dafür braucht es ein Menschenrechtsinstrument, das die Stellung der ländlichen Bevölkerung in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft wirklich stärkt."

Seit 2012 arbeitet eine Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen an der Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten. Die voraussichtlich letzte Verhandlungsrunde findet vom 9. bis 13. April 2018 in Genf statt.

Weitere Informationen

Bäuerliche Rechte stärken – weltweite Diskriminierungen stoppen! Für die UN-Erklärung der Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten: Ein zivilgesellschaftliches Positionspapier aus dem Jahr 2018, zu finden unter diesem Link: http://bit.ly/2q63SDk

Informationen zur mit der Erklärung betrauten UN-Arbeitsgruppe finden Sie auf deren Webseite: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RuralAreas/Pages/WGRuralAreasIndex.aspx

Den aktuelle Entwurf der UN-Erklärung finden Sie hier: http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/WGPleasants/Session5/A_HRC_WG.15_5_2.pdf

Pressekontakte

Ralph Allgaier, MISEREOR, Tel.: 0241 44 25 29, mobil: 0160 90 55 85 3, E-Mail: ralph.allgaier[at]misereor.de

Jan Urhahn, INKOTA-netzwerk, Tel.: 030 42 08 20 25 6, mobil: 0176 70 61 03 81, E-Mail: urhahn[at]inkota.de

Kontakte während der Sitzung der UN-Arbeitsgruppe vom 9. bis 13. April 2018 in Genf:
Paula Gioia, AbL und ECVC, mobil: +49 (0) 152 05 76 45 91, E-Mail: paula.gioia[at]eurovia.org
Gertrud Falk, FIAN, mobil: +49 (0) 151 56 99 62 78, E-Mail:
g.falk[at]fian.de

Andrea Müller-Frank, Brot für die Welt, mobil: +49 (0) 172 63 34 95 8 E-Mail: Andrea.Mueller-Frank[at]brot-fuer-die-welt.de 

 

Die Pressemitteilung wird getragen von: Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt (ASW), Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Brot für die Welt (BfdW), Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL), Forum Fairer Handel (FFH), FIAN Deutschland, GEPA - The Fair Trade Company,, INKOTA-netzwerk, Internationalen Verband Katholischer Ländlicher Erwachsenenbewegungen (FIMARC), Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB), MISEREOR, TransFair e.V. und Welthungerhilfe

 

 

16.04.2018
Von: Gemeinsame Presseerklärung