Bundesregierung übergibt Biogaserzeugung den Energie-Konzernen. Probleme wachsen

AbL fordert deutliche Änderungen am Gesetzentwurf zum EEG, damit bäuerliches dezentrales Energie-Potenzial im Umfang von 2 AKW gehoben wird

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf, im Bereich
Biogas die vorgeschlagene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich zu ändern.

Die Bundesvorsitzende der AbL Maria Heubuch zeigt sich enttäuscht vom
Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Die Pläne müssen geändert werden, damit die in vielen bäuerlichen Betrieben vorhandenen Energie-Potenziale aus Gülle oder auch Zwischenfrüchten dezentral und angepasst genutzt werden können. Bleibt es dagegen bei der beabsichtigten Bevorzugung der größten Anlagen und der Vergärung von Mais und vergleichbaren Kulturen, dann werden Chancen vertan. Die vielerorts schon jetzt beklagten Probleme mit Biogasanlagen werden noch zunehmen“, warnt die AbL-Vorsitzende. Familie Heubuch betreibt auf ihrem Milchviehbetrieb im Allgäu selbst eine kleine Biogasanlage, in der fast ausschließlich die Gülle der Rinderherde zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.

Bernd Voß, Vorstandsmitglied der AbL, erläutert die konkreten Vorschläge der AbL: „Der Strom, der aus der heute vorhandenen Gülle erzeugt werden kann, entspricht der Leistung von zwei Atomkraftwerken. Dieses Potenzial lässt sich vernünftig und effektiv nur in kleinen, zu den landwirtschaftlichen
Betrieben passenden Anlagen heben. Deshalb fordern wir, eine höhere
Vergütung für Anlagen bis 50 KW Leistung einzuführen. Eine 50
KW-Biogas-Anlage, in der die Energie im wesentlichen aus Gülle gewonnen
wird, entspricht immerhin einem Milchviehbetrieb mit 100 Kühen plus
Nachzucht“, so Voß. „Wichtig ist, dass sowohl die Grundvergütung als auch
die Prämien für die geplanten Rohstoffklassen nach Anlagengröße abgestaffelt werden“, fordert Voß. „Bei den Prämien für die Rohstoffklassen ist entscheidend, dass sie sich in der Höhe deutlich unterscheiden. Sonst bleibt es dabei, dass Mais und bald zunehmend Zuckerrüben in den Anlagen vergoren werden und Gülle nur zum Verflüssigen, aber nicht als Energieträger eingesetzt wird“, so Voß.

„Die Pläne der Bundesregierung sind bisher einseitig auf Großanlagen
ausgerichtet. Wenn das kommt, dann überlässt die Bundesregierung die
Biogaserzeugung vollends den Energiekonzernen. Damit erweckt sie den
Eindruck, als wolle sie den Konzernen eine Gegenleistung für den Ausstieg
aus der Atomenergienutzung erbringen“, schlussfolgert Voß.

Die AbL hat heute neben ihrer Stellungnahme zur Novellierung des EEG ein
allgemeines Positionspapier zur Biogaserzeugung veröffentlicht. Siehe Anlage:

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